Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Gemäß § 25 HGO – Widerstreit der Interessen verlassen Bürgermeister Antkowiak und Ausschussmitglied Fenske während der Abstimmung den Raum.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Hausner lässt über den Beschluss abstimmen.

 

Beschluss:

 

  1. Für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird als Wahltermin der

24. September 2023 und für eine evtl. stattfindende Stichwahl der 08. Oktober 2023

festgelegt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Abweichung von den Bestimmungen des

§ 42 Abs. 3 HGO (die Bürgermeisterwahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor

Freiwerden der Stelle durchzuführen).

 

 


Abstimmungsergebnis: