Sitzung: 15.02.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0666
Gemäß § 25 HGO – Widerstreit der Interessen
verlassen Bürgermeister Antkowiak und Ausschussmitglied Fenske während der
Abstimmung den Raum.
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Hausner
lässt über den Beschluss abstimmen.
Beschluss:
- Für die Direktwahl
der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird als Wahltermin der
24. September 2023
und für eine evtl. stattfindende Stichwahl der 08. Oktober 2023
festgelegt.
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Abweichung von den
Bestimmungen des
§
42 Abs. 3 HGO (die Bürgermeisterwahl ist frühestens sechs und spätestens drei
Monate vor
Freiwerden
der Stelle durchzuführen).
Abstimmungsergebnis: