Sitzung: 09.02.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0392
Amtsleiter Brandt stellt die Vorlage vor und wird durch Bürgermeister Antkowiak ergänzt, der die Änderungen des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr erörtert.
Nach ausführlicher Diskussion wird über die Änderungsvorschläge des Ausschusses einzeln abgestimmt:
Anlage A1 zur
Stellplatzsatzung – Nr. 4.2 „Versammlungsstätten (z.B. Lichtspieltheater,
Schulaulen, Vortragssäle)“
Reduktion auf einen Stellplatzschlüssel von 1 Stpl. je 5 Sitzplätze
Ergebnis: 8 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen
Einstimmig beschlossen
Anlage A1 zur
Stellplatzsatzung – Nr. 1.6 „Asylbewerberunterkünfte“
Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf 1 Stpl. Je 10 Betten, jedoch mind. 2 Stpl.
Ergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Einstimmig beschlossen
§ 2 Abs. 3 S. 1
Stellplatzsatzung
Streichung „(Altstadt)“
Ergebnis: 8 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen
Einstimmig beschlossen
Anlage A1 zur
Stellplatzsatzung – Nr. 10.3
Einfügen eines Stellplatzschlüssels für Fahrradstellplätze.
Hier schlägt Bauamtsleiter Brandt vor, dass die Verwaltung einen Stellplatzschlüssel für die Stadtverordnetenversammlung vorschlägt.
Nachtrag: Ergänzung
durch die Verwaltung:
Der Stellplatzschlüssel wurde auf 1 Stpl. je 50 m² Nutzfläche angesetzt.
Zusätzlich wird bei 10.1 „Kleingartenanlagen und Kleintierzuchtanlagen“ die Anzahl an Fahrradstellplätzen mit 1 Stpl. je 2 Nutzungseinheiten angesetzt.
§4a Stellplatzsatzung
Streichung des Paragraphen
Ergebnis: 2 Ja, 7 Nein, 0 Enthaltungen
Mehrheitlich abgelehnt
§ 7 Abs. 2
Stellplatzsatzung
Erhöhung der Summe auf 25.000;- €
Ergebnis: 4 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltungen
Mehrheitlich abgelehnt
§ 3 Abs. 8 S. 3
Stellplatzsatzung
Änderung der im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr beschlossenen Änderung der Anzahl von Wohneinheiten, für welche ein Witterungsschutz vorgesehen werden soll von 6 auf 4 Wohneinheiten
Ergebnis: 8 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen
Mehrheitlich beschlossen
Nachtrag:
- Die neuen Änderungen werden in der neuen Fassung der Stellplatzsatzung als Anlage zum Protokoll hervorgehoben und dienen als Beschlussentwurf für die Stadtverordnetenversammlung (siehe Anlage zu TOP 7).
- Weitere Änderungen zu § 6 Abs. 3 – Erhöhung Ablösebeträge
o Kernstadt auf 15.000,00 €
o Stadtteile auf 10.000,00 €
Nachdem über die Änderungen entschieden wurde, lässt Ausschussvorsitzender Pabst über den Beschlussentwurf inkl. der Änderungen abstimmen:
Beschluss inkl. der zuvor beschlossenen Änderungen:
1.
Die Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt
Friedberg (Anlage 2) wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Neufassung Stellplatzsatzung in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis: