Die Anfrage wurde vom Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen beantwortet, Stadtrat Simmer verliest diese.

 

1.Bisher gibt es keine Abstimmung, dies soll durch den Veranstalter initiiert werden.

 

2. Ein Verkehrskonzept ist vom Veranstalter vorzulegen, Hilfestellungen können durch das Amt erfolgen. Es gab bereits den Hinweis zur Einrichtung von Pendelbussen

 

3. Der Veranstalter hat ein ausgereiftes Konzept vorzulegen, in dem alle Belange berücksichtig werden. Alle verfügbaren Ordnungskräfte werden eingeteilt. Ortsbeiratsmitglied Müller widerspricht dem, der Veranstalter ist nur für das Veranstaltungsgelände zuständig. Die Kostenerstattung für den Reinigungsaufwand sind noch zu klären.

 

4. Im städtischen Haushalt sind keine Mittel veranschlagt. Es handelt sich nicht um eine städtische Veranstaltung. Ortsbeiratsmitglied Jensch fragt, wer für die Ordnung außerhalb des Veranstaltungsgeländes zuständig ist. Ortsbeiratsmitglied Fleck ist der Meinung, dass sich dies wie bei anderen Großveranstaltungen funktionieren würde. Er sieht bei dem professionellen Veranstalter keinen Diskussionsbedarf bei diesem Thema.

 

Stadträtin Weiß merkt an, dass mit der städtischen Rechtsabteilung mit Sicherheit ein Vertrag aufgesetzt wurde. Der Magistrat möge sich erkundigen und prüfen.

 

Ortsbeiratsmitglied Müller fühlt sich missverstanden und erklärt, dass auch er wolle, dass die Veranstaltung ein Erfolg wird und es Wiederholungen gibt. Daher muss alles bestens organisiert werden. Kritische Rückfragen mögen doch gestattet sein.

 

Ortsbeiratsmitglied Scheunert versteht Aufregung nicht und kann die Fragen nachvollziehen; die Ordnungspolizei hat nachts in der Stadt wenig Sichtbarkeit. Magistratsmitglied Simmer sagt, dass die Ordnungspolizei wenig Macht hat, im Notfall einzuschreiten.

 

Von Ortsbeiratsmitglied Müller kommt die Anregung, der Magistrat möge beim Verkehrskonzept aushandeln, dass Fahrradstellplätze berücksichtig werden, evtl. sogar beleuchtet.