Sitzung: 08.12.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Mitteilungstext:
Mit Einführung der Doppik
hat der Gesetzgeber in Hessen eine Berichtspflicht vorgeschrieben. Gemäß § 28
(1) GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen)
mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.
Ein regelmäßiges
Berichtswesen ist für die Steuerung und Kontrolle des Haushaltsvollzuges
unverzichtbar. Der Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) hat der
Stadtverordnetenversammlung mindestens zweimal im Haushaltsjahr einen Bericht
vorzulegen. Das Berichtswesen ist auf Grundlage des Rechnungswesens zu
gestalten und spiegelt in erster Linie den Vergleich zwischen Haushaltsansatz und
den bis zum jeweiligen Quartalsende erfolgten Buchungen wider. Falls
erforderlich, werden erhebliche Abweichungen zum Haushaltsansatz zusätzlich
erläutert.
Beim vorliegenden
Quartalsbericht handelt es sich um eine Momentaufnahme zum Ende des dritten Quartals,
die aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren noch keine verlässliche finale
Prognose zum Jahresende zulässt. Der nominale Buchungsstand zum 30.09.2022
weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 695.506 € aus. Die von der
Rechnungssoftware (automatisiert) ausgewiesene
Prognosespalte zum 31.12.2022 weist derzeit einen Fehlbetrag im ordentlichen
Ergebnis in Höhe von 685.546 € aus; der Planansatz des Haushaltsplans belief
sich demgegenüber auf einen etwas geringeren Fehlbetrag von 511.889 €. Im Finanzcontrollingbericht
ist abweichend hiervon softwarebedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 373.972 € als
Planansatz des Haushaltsplans 2022 ausgewiesen, da im laufenden Haushaltsjahr
2022 aus buchhalterischen Gründen Mittelumschichtungen
vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt vorgenommen werden mussten. Dies resultiert
daraus, dass sich nachträglich im Haushaltsjahr 2022 eine Aktivierungspflicht
einzelner Maßnahmen herausstellte, die von den zuständigen Fachämtern zuvor für
den Ergebnishaushalt angemeldet worden waren.
Im Jahresergebnis weist die
Finanzsoftware ein prognostiziertes Jahresergebnis zum 31.12.2022 in Höhe von
2.436 € aus gegenüber dem Planansatz in Höhe von -494.839 € (Ausweis im
Finanzcontrollingbericht aufgrund der o.g. Mittelumschichtungen -356.922 €).
Die in das Jahr 2022 übertragenen
Haushaltsreste belaufen sich auf 4,559 Mio. €.
Zur Bewertung dieser Angabe
im Hinblick auf das tatsächliche Jahresergebnis 2022 sind folgende Hinweise zu
beachten:
1.
Tatsächliche Abweichungen in der Haushaltsbewirtschaftung
zwischen dem Plan-Ansatz zum 30.09.2022 und dem Ist-Stand zum 30.09.2022
ergeben sich u.a. aufgrund der Verschiebung und verzögerten Abwicklung
zahlreicher Maßnahmen im Baubereich und noch nicht erfolgter Auszahlungen an
Dritte bei bestehenden rechtlichen Verpflichtungen (aufgrund noch fehlender
Abrechnungsunterlagen der Dritten). Hinzu kommen u.a. reduzierte
Personalaufwendungen aufgrund vorübergehender Stellenvakanzen, verzögerter
Stellenbesetzungen wg. tw. erforderlicher mehrfacher Stellenausschreibungen
sowie nicht in Anspruch genommener Personalstellen im Jahr 2022 (u.a.
pädagogische Fachkräfte aufgrund noch nicht erfolgter Fertigstellung von
Kita-Baumaßnahmen).
2.
Darüber hinaus sind zahlreiche Sachverhalte zum Stand 30.09.2022 buchhalterisch und
infolgedessen auch im Berichtsausdruck der Rechnungssoftware noch nicht erfasst, die erst am Jahresende
oder im Zuge der Jahresabschluss-Aufstellung verbucht werden können und
dann in das Jahresergebnis zum 31.12.2022 Eingang finden werden. Dies gilt z.B.
für
o
Kostenersatzleistungen von verbundenen Unternehmen
o
die Abrechnung des Familienleistungsausgleiches
(Ertrag aus Transferleistungen)
o
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für neue
bzw. nachaktivierte Investitionszuschüsse
o
die Jahressonderzahlung sowie das Leistungsentgelt
bei den Personalaufwendungen (Verbuchung zum Jahresende) sowie die Verbuchung
von Rückstellungen (Jahresabschlussbuchungen)
o
Rückstellungen bei den Versorgungsaufwendungen
(Jahresabschlussbuchungen)
o
Abschreibungen u. a. für nachaktivierte Anlagegüter
lt. umfangreicher Feststellungen der Revision aus den Prüfungen der
Jahresabschlüsse
o
finale Zuweisungen und Zuschüsse an freie
Kindergartenträger
o
Steuerumlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage)
3.
Als
mögliche negative Nachwirkungen der Corona-Pandemie und Folgewirkungen
des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine auf die wirtschaftliche
Entwicklung können sich u.a. jederzeit geringere
Gewerbesteuereinnahmen bzw. kann sich die notwendige Rückzahlung bereits
eingenommener Gewerbesteuereinnahmen ergeben. Diese Entwicklung kann u.a. durch Insolvenzen,
Verlustrückträge und die Herabsetzung von Vorauszahlungen durch das Finanzamt
entstehen. Dies kann jederzeit im laufenden Jahr oder in Folgejahren auch
rückwirkend für das laufende Jahr 2022 erfolgen. Teilweise sind diese Entwicklungen bereits eingetreten. Der
Buchungsstand der Gewerbesteuer zum 30.09.2022 belief sich auf 39,62% des
Planaufkommens für das Haushaltsjahr. Eine Sachkontoauswertung zum 26.10.2022
der Gewerbesteuer sowie der Plan-Ist-Vergleich hat einen Buchungsstand
von 14.991.723,76 € - das entspricht 93,7 % des Ansatzes von 16.000.000,00 € -
ergeben. Zum 24.10.2022 gab es hier allein einen Zahlungseingang von knapp 5,4
Mio. €. Eine valide Aussage zum Gesamtaufkommen
im Jahr 2022 wird erst mit dem Jahresabschluss möglich sein.
4. Aufgrund
der Corona-Pandemie haben sich zudem
u.a. im Bereich der Sach- und Dienstleistungen erhebliche Nachholbedarfe mit der Folge notwendiger Mittelübertragungen aus
dem Haushaltsjahr 2021 in das Folgejahr ergeben. Diese Nachholbedarfe
resultieren insbesondere aus nicht beauftragten Fremdleistungen, unterbliebener
Bauunterhaltung und Instandhaltung von Vermögensgegenständen in erheblichem
Umfang, nicht beanspruchten Beratungsleistungen sowie nicht verausgabten
Mitteln für Fort- und Weiterbildungen, die aufgrund der Pandemie entfallen
sind.
In vielen
Bereichen des öffentlichen Lebens sind darüber hinaus hohe Preisanstiege zu verzeichnen. Besonders betroffen sind die
Bereiche Bauwirtschaft und Energie. Auch diese inflationsbedingten Folgen
wirken sich unmittelbar auf das Jahresergebnis aus.
Derzeit ist davon
auszugehen, dass im Haushaltsjahr 2022 keine Kredite aufgenommen werden müssen.
Ergänzend zum Quartalsbericht
wird über die folgenden Richtlinien und die Liquiditätsplanung berichtet:
1. Geldanlagen
Gemäß den Richtlinien der
Kreisstadt Friedberg (Hessen) für Geldanlagen und zur Einlagensicherung -
Anlagerichtlinie – vom 04. Dezember 2019 sind Geldanlagen alle Anlagen von im
Kassenbestand enthaltenen Zahlungsmitteln bei Instituten der Finanzwirtschaft.
Keine Geldanlage im Sinne dieser Richtlinie ist die Weiterleitung flüssiger
Mittel von der Stadt Friedberg (Hessen) an ihre Mehrheitsbeteiligungen und
umgekehrt (Cashpooling).
Im Berichtszeitraum sind keine
Geldanlagen vorhanden.
2. Cashpooling
Gemäß Punkt 3.2 der
„Richtlinie zur Minimierung von Negativzinsen (Verwahrentgelt) für Einlagen
bzw. Guthaben“ der Stadt Friedberg (Hessen) dient die Liquiditätsstreuung und
die Liquiditätsbündelung der Vermeidung bzw. Minimierung von Verwahrentgelten.
Unter „Cashpooling“ ist die Bündelung oder Verteilung der liquiden Mittel auf
ihre Eigenbetriebe Entsorgung (Friedberg) und Stadtwerke (Friedberg) zu
verstehen. Eine entsprechende Vereinbarung zur Minimierung von Negativzinsen
(Verwahrentgelt) wurde zwischen dem Fachbereich Finanzen und den beiden
Eigenbetrieben geschlossen.
Im Berichtszeitraum hat „Cashpooling“ zwischen der Stadt Friedberg
(Hessen) und dem Eigenbetrieb Entsorgungsbetriebe vom 01.07.2022 bis 30.09.2022
in Höhe von 500.000,00 €
stattgefunden.
3. Entwicklung der Liquidität
der Stadt Friedberg (Hessen)
31.12.2021 |
31.03.2022 |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
31.12.2022 |
in Mio. € |
||||
15,044 |
11,713 |
12,773 |
7,400 |
|