Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. zu ermitteln, welche Mittel erforderlich sind, um den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgesehen sind, nachzukommen und

 

  1. die entsprechenden Beträge in den Haushaltsplan 2022 einzusetzen,

 

  1. mit nachhaltigen Planungen für die Umsetzung zu beginnen.

 

Hierbei ist auch zu prüfen, ob diese Aufgabe nicht in den Aufgabenbereich der Stadtwerke fällt. Ggf. sind die Mittel dann dort zu berücksichtigen.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung liegt die Beschlussfassung des bisherigen Gremienverlaufs vor. Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Änderungsbeschlussvorschlag aus dem Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.

 

 

Beschluss in Abänderung:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.) zu ermitteln, welche Mittel erforderlich sind, um den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgesehen sind, nachzukommen und

2.) Für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens am Elvis-Presley-Platz werden die Stadtwerke in Anspruch genommen, für die Kostenseite inklusive Wartung.

 


Abstimmungsergebnis: