Sitzung: 31.10.2022 Ortsbeirat des Stadtteils Bauernheim
Ortsvorsteher Hausner berichtet von der Sachstandsmitteilung von Hessenmobil vom 27.10.2022.
Für alle
bedeutsamen Infrastrukturmaßnahmen ist, bevor mit der eigentlichen Baumaßnahme
begonnen werden kann, die Durchführung eines Baurechtsverfahren notwendig. Im
vorliegenden Fall erfolgt dies in Form eines Planfeststellungsverfahrens.
Hierbei handelt es sich um ein sehr komplexes Verfahren, bei dem zahlreiche
Verfahrensschritte durchlaufen werden müssen, wie z.B. Planungs- und
Genehmigungsphasen.
Aktuell
erstellt Hessen Mobil die Entwurfsunterlagen zur Genehmigungsplanung. Diese
Planungsphase ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens möglicherweise sogar noch in diesem Jahr beantragt
werden kann.
Im Rahmen des
Anhörungsverfahrens wird der sog. Plan einen Monat zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgt eine ortsübliche Bekanntmachung zu
gegebener Zeit. Einwendungen und Anregungen können dann innerhalb der
Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde
(RP Darmstadt) oder den Gemeinden abgegeben werden.
Neben
öffentlichen Interessen werden durch die geplante Baumaßnahme auch private
Interessen berührt, die untereinander und gegeneinander abgewogen werden
müssen. Die Länge des Verfahrens ist auch von der Anzahl der Einwendungen
abhängig.
Derzeit können
keine Angaben zu einer zeitlichen und baulichen Umsetzung des neuen
Rad-/Gehweges zwischen Fauerbach und Dorheim getroffen werden.