Ortsvorsteher Hausner berichtet von der Sachstandsmitteilung von Hessenmobil vom 27.10.2022.

 

Für alle bedeutsamen Infrastrukturmaßnahmen ist, bevor mit der eigentlichen Baumaßnahme begonnen werden kann, die Durchführung eines Baurechtsverfahren notwendig. Im vorliegenden Fall erfolgt dies in Form eines Planfeststellungsverfahrens. Hierbei handelt es sich um ein sehr komplexes Verfahren, bei dem zahlreiche Verfahrensschritte durchlaufen werden müssen, wie z.B. Planungs- und Genehmigungsphasen.

 

Aktuell erstellt Hessen Mobil die Entwurfsunterlagen zur Genehmigungsplanung. Diese Planungsphase ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens möglicherweise sogar noch in diesem Jahr beantragt werden kann.

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wird der sog. Plan einen Monat zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgt eine ortsübliche Bekanntmachung zu gegebener Zeit. Einwendungen und Anregungen können dann innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (RP Darmstadt) oder den Gemeinden abgegeben werden.

 

Neben öffentlichen Interessen werden durch die geplante Baumaßnahme auch private Interessen berührt, die untereinander und gegeneinander abgewogen werden müssen. Die Länge des Verfahrens ist auch von der Anzahl der Einwendungen abhängig.

 

Derzeit können keine Angaben zu einer zeitlichen und baulichen Umsetzung des neuen Rad-/Gehweges zwischen Fauerbach und Dorheim getroffen werden.