Sitzung: 22.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0581/1
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Sondernutzungssatzung bezüglich der Außenbewirtschaftungen dergestalt geändert wird, dass eine ganzjährige Nutzung unter Beachtung der Gebührensatzung möglich wird.
Die Aufstellung und Nutzung von Elektroheizungen zu diesem Zweck werden ausgeschlossen.
Erste Stadträtin Götz teilt das Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr mit und zitiert den Änderungsbeschluss:
Änderungsbeschluss (Ausschuss Energie, Wirtschaft und Verkehr):
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Außenbewirtschaftung dergestalt
geändert wird, dass eine ganzjährige Nutzung bis zur Umgestaltung der Kaiserstraße, unter Beachtung der
Gebührensatzung möglich wird.
Die Aufstellung und Nutzung von Gas- oder Elektroheizungen zu diesem Zwecke werden ausgeschlossen.
Wortmeldungen der Mitglieder Stoll,
Güssgen-Ackva, Fenske.
Mitglied Güssgen-Ackva beantragt, dass die Regelung jährlich neu beschlossen wird für das Folgejahr.
Erste Stadträtin Götz erläutert das Verfahren zur praktischen Umsetzung des möglichen Änderungsbeschlusses.
Nach weiterer Erörterung lässt Vorsitzender Wagner über den Änderungsantrag der FDP abstimmen, „Die Sondernutzung wird jährlich wieder neu erteilt“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 1 Nein 8 Enthaltungen 0
Anschließend lässt er über den Änderungsbeschluss des Ausschusses Energie, Wirtschaft und Verkehr abstimmen.
Beschluss in
Abänderung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die
Außenbewirtschaftung dergestalt geändert wird, dass eine ganzjährige Nutzung
bis zur Umgestaltung der Kaiserstraße unter Beachtung der Gebührensatzung
möglich wird.
Die Aufstellung und Nutzung von Gas- oder Elektroheizungen
zu diesem Zwecke werden ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: