Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

1.) zu ermitteln, welche Mittel erforderlich sind, um den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgesehen sind, nachzukommen und

2.) die entsprechenden Beträge in den Haushaltsplan 2022 einzusetzen,

3.) mit nachhaltigen Planungen für die Umsetzung zu beginnen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob diese Aufgabe nicht in den Aufgabenbereich der Stadtwerke fällt. Ggf. sind die Mittel dann dort zu berücksichtigen.

 

 

Mitglied Fenske erläutert den Antrag und begründet ihn. Er verweist auf die in Planung befindliche gesetzliche Grundlage.

 

Mit Wortmeldungen beteiligen sich die Mitglieder Hausner, Güssgen-Ackva und Dr. Saltzwedel.

 

Mitglied Hausner schlägt vor, die Planung, Umsetzung und Finanzierung bei den Stadtwerken anzusiedeln. Bürgermeister Antkowiak nimmt Stellung.

 

Mitglied Güssgen-Ackva berichtet aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, dass der Antrag mit 3 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen bei Stimmengleichheit abgelehnt wurde und dass die Hygiene und die Wartung als Gegenargumente angeführt wurden.

 

Bürgermeister Antkowiak nimmt Stellung und teilt mit, dass 16.000 Euro für den Bau eines Trinkwasserbrunnens auf dem Elvis-Presley-Platz veranschlagt sind (10.000 Euro für eine Brunnenstele mit mechanischer Steuerung und 6.000 Euro Tiefbau-Kosten), die bei den Stadtwerken anzusiedeln seien.

 

Mitglied Dr. Saltzwedel hält Gegenrede. Die Bundesgesetzgebung sei in Planung und bei einer Beschlussfassung könnten Fördergelder abgerufen werden.

 

Mitglied Hausner beantragt, über den Änderungsantrag abzustimmen.

 

Vorsitzender Wagner fasst die Änderungen zusammen:

 

Für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens am Elvis-Presley-Platz werden die Stadtwerke in Anspruch genommen, für die Kostenseite inklusive Wartung.

 

 

Beschluss in Abänderung:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.) zu ermitteln, welche Mittel erforderlich sind, um den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgesehen sind, nachzukommen und

2.) Für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens am Elvis-Presley-Platz werden die Stadtwerke in Anspruch genommen, für die Kostenseite inklusive Wartung.

 


Abstimmungsergebnis: