Beschlussentwurf:

1.      Die Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Friedberg (Anlage 2) wird beschlossen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt die Neufassung Stellplatzsatzung in Kraft zu setzen.

 

Frau Magic stellt die neue Satzung vor. Sie erklärt, dass aufgrund gesetzlicher Grundlagen viele Änderungen vorgenommen werden mussten und welche Punkte der Verwaltung wichtig waren. Sie verweist auf Garagenverordnung, in der die Barrierefreiheit geregelt wird, ebenso Ladestationen für Elektrofahrzeuge; die Ablöse für Fahrradstellplätze war bisher gar nicht drin, wurde somit erstmalig aufgenommen; E-Bikes und Lastenräder können nicht geregelt werden, da Anschaffung von derartigen Rädern nicht gefordert werden kann. Ortsbeiratsmitglied Müller stellt dies in Frage, da auch eine Anschaffung eines Autos nicht gefordert werden kann, wenn neue Autostellplätze geschaffen werden. Herr Brandt sieht keine gesetzliche Grundlage für die Regelung zur Schaffung von Stellplätzen für Lastenräder und E-Bikes; ein Trend ist aber erkennbar und den wird der Markt regeln. Ortsbeiratsmitglied Jensch erklärt, wenn von Trends die Rede ist, dann müssen Lastenräder mit rein; Trend zur großen Autos wird vermutlich zurückgehen, da Energiepreise stetig höher bleiben werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Bommersheim kritisiert, dass nur 5% der neuen Stellflächen für Elektrofahrzeuge vorgehalten werden müssen, obwohl in naher Zukunft Verbrennungsmotoren nicht mehr gebaut werden dürfen. Sie fragt, ob die Stadt nicht über normales Gesetz hinausgehen kann. Herr Brandt erklärt, dass dem schon Rechnung getragen wird, soweit es geht.

 

Ortsbeiratsmitglied Fleck fragt, ob größere Maße für Stellplätze berücksichtigt wurden. Frau Magic antwortet, dass es sich hierbei um eine Abweichung von Garagenverordnung handelt, sprich es wird bereits darauf reagiert, aber mit einer Begrenzung auf 6 m Mindestlänge und 2,3 m Breite. Ortsbeiratsmitglied Fleck fordert daher Nachbesserung, Länge allein sei nicht ausschlaggebend.

 

Ortsvorsteher Mewes spricht von Erfahrungen aus Frankfurt: dort haben sich die Zahlen der Lastenfahrräder in Folge von Förderprogrammen stark erhöht. Auch in anderen Städten mit guter ÖPNV-Anbindung sei wahrzunehmen, dass verstärkt Menschen Alternativen zum Auto suchen. Ein Lastenfahrrad oder auch ein schwereres E-Bike kann aber in der Regel nicht einfach in einem Fahrradkeller abgestellt werden, sofern dieser nicht ebenerdig zugänglich sei.

 

Ortsbeiratsmitglied Pfannmüller unterstützt die Idee „weg vom Auto“, warnt aber vor Einstampfung der Autostellplätze, da dies praxisfremd ist (Demographie der Gesellschaft). Ortsbeiratsmitglied Gruß stimmt zu, es handele sich hier um eine gesellschaftliche Diskussion, wie die Stadt sich aufstellen will. Ortsbeiratsmitglied Jensch weist darauf hin, dass die Satzung in einem regelmäßigen Turnus geändert wird (letzte ist von 2019) und diese Diskussionspunkte in künftigen Versionen berücksichtigt werden können.

 

Ortsbeiratsmitglied Jensch fragt, ob für Dächer entweder Begrünung oder PV-Anlage möglich sind. Frau Magic antwortet, es geht beides gleichzeitig. Die Frage, warum nur für Garagen >50 m² wird von Frau Magic mit einer Baugenehmigungspflicht ab dieser Größe beantwortet.

 

Ortsbeiratsmitglied Scheunert plädiert für Ende der Diskussion, da Ortsbeirat nur zur Kenntnisnahme befragt wird.