Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussentwurf:

 

Unter Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden

 

-         die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 und

-         das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 3 HGO i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)

 

in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Bei der Versendung des Haushaltes zur Kenntnisnahme durch die Ortsbeiräte kam es zu Schwierigkeiten und daher zu einer recht späten Zustellung zu den Mitgliedern des Ortsbeirates.

 

Wer einen digitalen Zugang zum Haushaltsplan möchte, möge sich ans Gremienbüro (Frau Kammer) wenden und erhält ein entsprechendes Passwort und einen Zugang zum „SessionNet“.

 

Magistratsmitglied Bohl weist darauf hin, dass kein großer finanzieller Spielraum im Haushalt mehr besteht.

 

Sollte auffallen, dass kleinere Posten noch nachgereicht werden müssten, so ist dies noch möglich.

 

Das Geld für die Sanierung des Bürgerhauses ist im Haushalt eingestellt.

Ebenfalls ist Geld für das Feuerwehrhaus und die Erneuerung der Friedberger Straße eingestellt.

 

Für das Baugebiet Hollarfeldchen sind Investitionen erst für das Jahr 2024 vorgesehen. Frau Kipp wird sich diesbezüglich nach den weiteren Maßnahmen erkundigen.