Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussentwurf:

Unter Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden

 

-         die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 und

-         das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 3 HGO i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)

 

in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Ortsbeirat Bruchenbrücken hat den Haushaltplan 2023 zur Kenntnis genommen.

 

Anzumerken ist, dass der Haushaltplan 2023 selbst den Mitgliedern des Ortsbeirates am 01.11.2022 per Mail zur Verfügung gestellt wurde. So dass eine Durchsicht nicht möglich war.

 

Auf relevante Position für den Ortsteil Bruchenbrücken wurden die Mitglieder des Ortsbeirates durch den Ortvorsteher Gunther Best hingewiesen.