Erste Stadträtin Götz nimmt Bezug auf ihre Ausführungen unter Tagesordnungspunkt 5 (DS-Nr. 21-26/0521) der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022 und berichtet, dass die zuständige Firma mitgeteilt hat, dass die vorgeschlagene Programmierung der Ampelphasen möglich ist. Noch in diesem Jahr kann nach aktuellem Sachstand die Ampelschaltung angepasst werden.

 

Bis dahin wird es für Radfahrende legal ermöglicht, über den Parkweg zu fahren, wofür aktuell noch Büsche zurückgeschnitten und kleinere bauliche Anpassungen vorgenommen werden. Die Frage des Stadtverordneten Stiller, ob später auch entsprechende Straßenmarkierungen und Beschilderungen installiert werden, bejaht Erste Stadträtin Götz.