Sitzung: 03.11.2022 Ortsbeirat des Stadtteils Ossenheim
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschlussentwurf:
Unter
Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden
-
die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
und
-
das
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 3 HGO
i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)
in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Ergebnis- und Finanzplanung für den
Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur
Kenntnis genommen.
Die Beschlussvorlage wird zur Kenntnis genommen, der OB
bittet mit Nachdruck einhellig um Klärung folgender Sachverhalte
1.
Die Wald- und Wiesengruppe findet sich nicht im
Personaletat; die Anschaffung eines Bauwagens (55.000 €) ist nicht mehr
eingeplant. Ist die Wald- und Wiesengruppe damit nicht mehr vorgesehen?
2.
9.762104 BGH Ossenheim, 6161001 Instandhaltung
Außenanlagen: Für was sind die 90.000 € (gegenüber Vorjahr 15.000 €)
vorgesehen? Wird die elektronische Schließanlage im BGH wie vorgesehen
umgesetzt? (Kostenstelle: 2.0840.01)
3.
Die vorgesehene Anschaffung neuer FFW-Fahrzeuge
sorgt für rege Diskussionen.
4.
Fragen: Ist die Erweiterung des
Feuerwehrgerätehauses/Fahrzeughalle Ossenheim im Haushalt vorgesehen? Wo? Wie
ist ein etwaiger Zeitplan dazu?
5.
Warum wird das (abgeschlossene) Baugebiet In
der Bachseif weiterhin aufgeführt? Inv.Nr.6.0613.07
5. 6.63.000, Baugebiete: Warum ist bei den Baugebieten der Halweg nicht
vorgesehen?