Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussentwurf:

 

Unter Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden

 

-         die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 und

-         das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 3 HGO i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)

 

in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Beschlussvorlage wird zur Kenntnis genommen, der OB bittet mit Nachdruck einhellig um Klärung folgender Sachverhalte

1.     Die Wald- und Wiesengruppe findet sich nicht im Personaletat; die Anschaffung eines Bauwagens (55.000 €) ist nicht mehr eingeplant. Ist die Wald- und Wiesengruppe damit nicht mehr vorgesehen?

2.     9.762104 BGH Ossenheim, 6161001 Instandhaltung Außenanlagen: Für was sind die 90.000 € (gegenüber Vorjahr 15.000 €) vorgesehen? Wird die elektronische Schließanlage im BGH wie vorgesehen umgesetzt? (Kostenstelle: 2.0840.01)

3.     Die vorgesehene Anschaffung neuer FFW-Fahrzeuge sorgt für rege Diskussionen.

4.     Fragen: Ist die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses/Fahrzeughalle Ossenheim im Haushalt vorgesehen? Wo? Wie ist ein etwaiger Zeitplan dazu?

5.       Warum wird das (abgeschlossene) Baugebiet In der Bachseif weiterhin aufgeführt? Inv.Nr.6.0613.07
5. 6.63.000, Baugebiete: Warum ist bei den Baugebieten der Halweg nicht vorgesehen?