Beschlussentwurf:

1.      Die Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Friedberg (Anlage 2) wird beschlossen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt die Neufassung Stellplatzsatzung in Kraft zu setzen.

 

Ortsvorsteher Dr. Rack erläutert kurz einige Inhalte der Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Friedberg und übergibt das Wort an Bauamtsleiter Brandt.

 

Bauamtsleiter Brandt stellt dar, dass die Neufassung der Stellplatzsatzung notwendig wurde, da die bisherige Satzung nicht mehr bei allen Bauvorhaben ausreichend funktioniert. Eine solche Anpassung sei üblich. Erreicht werden soll v.a. Klimaschutz, mehr Grünflächen, Einschränkung der zu starken Versiegelung, aber auch ein erster Schritt in Richtung E-Mobilität. Dabei gilt die neue Satzung nur für Neubauten. Für bestehende Gebäude bzw. bereits genehmigte Vorhaben gilt der Bestandschutz.

 

Ortsbeiratsmitglied Strack führt an, dass aus ihrer Sicht die Ablösebeträge für Stellplätze / Abstellplätze deutlich zu niedrig seien. Bauamtsleiter Brandt erklärt, dass eine Anpassung politisch diskutiert werden müsse. Bürgermeister Antkowiak ergänzt, dass Ablösungen vom Magistrat genehmigt werden müssten. Ortsvorsteher Dr. Rack fragt nach, ob hier Zahlen bekannt seien. Bürgermeister Antkowiak erläutert, dass Ablösungen in den letzten Jahren ausschließlich in der Altstadt erfolgten. Ansonsten gab es keine Zustimmungen durch den Magistrat.

 

Ortsbeiratsmitglied Frühschütz weist darauf hin, dass das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bei der Planung von Stellplätzen bei Bauvorhaben und z.T. auch im Bestand zu berücksichtigen sei. Bürgermeister Antkowiak erklärt, dass das Thema bekannt sei und aktuell z.B. der Stadthallenparkplatz mit Ladepunkten ausgestattet wird.

 

Ortsbeiratsmitglied Ruppel fragt, ob für in Parkfläche umgewandelte Vorgärten Bauanträge notwendig seien und hier auch die Regelungen aus der Stellplatzsatzung gelten. Bauamtsleiter Brandt erklärt, dass dies u.U. baugenehmigungsfrei sei, die Stellplatzsatzung hier jedoch nicht greife, da diese nur für erforderliche Stellplätze gelte. Die Vorgartensatzung (in Erstellung) würde jedoch an dieser Stelle greifen.

 

Ortsbeiratsmitglied Strack erkundigt sich, ob bei der Erweiterung oder dem Neubau von Stellplätzen geprüft würde, ob zusätzliche versiegelte Flächen hinzukommen. Bürgermeister Antkowiak erläutert, dass eine entsprechende Überprüfung mittels Satellitenbildern regelmäßig durchgeführt wird und auch die Abwassergebühren entsprechend angepasst werden.

 

Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird zur Kenntnis genommen.