Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert die Genehmigung von Außengastronomie auf städtischen Flächen (sog. Hasenställe) ab 2023 von März bis einschl. Oktober zu ermöglichen.

 

 

Stadtverordnete El Fechtali stellt den Antrag vor und begründet ihn.

 

Stadtverordneter Durchdewald stellt den Erweiterungsantrag unter Tagesordnungspunkt 2.2 vor und verliest die Begründung.

 

Erste Stadträtin Götz informiert die Anwesenden über den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.1992 sowie den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.1992 über die Festlegung der Zeiten für die Außenbewirtschaftung vom 01.04. bis 15.10. eines Jahres. Diese Regelung wurde seitdem von der Stadtverordnetenversammlung nicht verändert. In der Praxis hat das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zudem hinsichtlich des Abbaus der Außenbewirtschaftung insofern Kulanz walten lassen, als auch zwischen dem 15.10. und 31.10. regelmäßig keine Sanktionen erfolgten, wenn noch nicht abgebaut war, sondern allenfalls eine Ermahnung ausgesprochen wurden. Sie informiert, dass für die Änderung der Zeiten der Außenbewirtschaftung keine Änderung der Sondernutzungs-Satzung notwendig ist, sondern ein einfacher Beschluss der Stadtverordnetenversammlung genügt.

 

Stadtverordneter Fenske bittet den Erweiterungsantrag der UWG-Fraktion wie folgt zu ändern: „[…] Die Aufstellung und Nutzung von Elektroheizungen und Heizpilzen zu diesem Zweck werden ausgeschlossen.“ Darüber hinaus spricht er Kostenaspekte an.

 

Auf Nachfrage führt Erste Stadträtin Götz aus, dass die Inanspruchnahme der Parkplätze vom 16.10. – 31.3. z.B. bei 15 Außenbewirtschaftungen (Erfahrungswert aus dem letzten Winterhalbjahr) Mindereinnahmen für die Stadt in Höhe von ca. 60.000 EUR zur Folge haben würde.

 

In weiteren Beiträgen wird auch die Problematik der nur geringen bzw. gänzlich fehlenden Nutzung der „Schafställe“ im Winterhalbjahr angesprochen – bei gleichzeitiger Blockade einer erheblichen Zahl an Parkplätzen in der Innenstadt.

 

Stadtverordneter Bansemer weist darauf hin, dass man die Planungen zur Umgestaltung der Kaiserstraße abwarten sollte, bevor eine Entscheidung herbeigeführt wird. Daher schlägt er vor, die Anträge in den Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr und in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt sodann über den Verweis in den Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr und den Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender bittet, dass sich die Ausschüsse bei der Beratung über die Anträge auch mit der Gestaltung der sogenannten „Schafställe“ auseinandersetzen sollen.

 


Abstimmungsergebnis: