Ortsvorsteher Hausner teilt mit, dass es ein Treffen mit den Kollegen des Wetteraukreises und dem zuständigen Landwirt stattfand. Es wurde einvernehmlich eine Wiederherstellung des Wiesenstreifens besprochen, wobei der Wetteraukreis freundlicherweise Regionalsaatgut für die Einsaat zur Verfügung stellt. Durch den Umbruch sind auch drei städtische Grundstücke betroffen (Flurstücke 593/9 und 592/2 sowie 593/8). Diese drei sind nicht an den Landwirt verpachtet und waren mit Ausnahme des großen Dreiecksgrundstücks 593/8 nach der Umsetzung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zum Neubau des Radweges als Blühwiese eingesät.

 

Ergänzend zu den vom Wetteraukreis mit dem Landwirt abgestimmten Arbeiten fordert die Stadt Friedberg als Eigentümer für die beiden schmalen städtischen Parzellen 593/9 und 592/2 ebenso die Wiederherstellung mit einem Regionalsaatgut. Auch hier hat sich der Wetteraukreis dankenswerter Weise bereit erklärt, die benötigte Menge zur Verfügung zu stellen.

 

Beim Dreiecksgrundstück 593/8 ist ein vier Meter breiter Wiesenstreifen parallel zum Radweg einzusäen (gemessen vom nördlichen Rand des Radweges zur Ackergrenze).

 

Nach Beschluss des Ortsbeirates Bauernheim wird eine Markierung der Grenzpunkte mit Findlingen vorgenommen. Selbstverständlich wird das Schwengelrecht (Abstand 60 cm) eingehalten.