Ortsvorsteher Hausner teilt mit, dass aus verkehrspolizeilicher Sicht keine Notwendigkeit für eine Querungshilfe an der Örtlichkeit erkennbar ist und dass auch die örtlichen Gegebenheiten „nicht ausreichend sein dürften“, ist nicht davon auszugehen, dass Hessen Mobil den Vorgang bei einer Vielzahl weiterer Vorgänge mit höheren Umsetzungschancen mit hoher Priorität behandelt.

 

Von Hessen Mobil liegt noch keine Stellungnahme vor. Vor einigen Monaten kam eine Zwischennachricht: „Aufgrund derzeit hoher Anzahl an Vorgängen ist eine kurzfristige Rückmeldung leider nicht möglich.“

 

Die Verwaltung hat unabhängig davon erinnert. Der Bericht von Hessenmobil ist abzuwarten.