Sitzung: 12.10.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0533
Nach dem Bericht aus dem Ausschuss JSSSK beteiligen sich die Mitglieder Dr. Rack, Friedrich, Güssgen-Ackva, Beisel und Saltzwedel mit Wortmeldungen an der Beratung.
Mitglied Dr. Rack schlägt vor, mit der Verwaltung in Karben Kontakt aufzunehmen. Hier wurde die Satzung neu beschlossen.
Auf Nachfrage teilt Mitglied Friedrich mit, dass ein Vorschlag des Vereins VdK für eine Mustersatzung vorliegt.
Mitglied Güssgen-Ackva schlägt vor, für die Berufung eines Behindertenbeauftragten eine Person mit diesen Aufgaben zu betrauen.
Erste Stadträtin Götz nimmt Stellung. Bisher wurden diese Aufgaben ehrenamtlich wahrgenommen. Als Übergangslösung hat Bürgermeister Antkowiak kraft Amtes diese Aufgaben übernommen. Der zeitliche Rahmen und die Wertigkeit müssten festgelegt werden. Sie schlägt vor, einen Sperrvermerk in den Haushalt aufzunehmen und zu entscheiden, ob die Tätigkeit hauptamtlich oder ehrenamtlich ausgeübt werden soll. Zu klären sei, ob Bürger, die diese Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen, nach der Entschädigungssatzung einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben.
Mitglied Beisel schlägt vor, die Satzung der Städte Karben
und Bad Vilbel heranzuziehen und die Personen, die ehrenamtlich in den beiden
Städten tätig sind, einzuladen für einen Bericht aus der Praxis.
Nachdem Ausschussvorsitzender Wagner Einvernehmen zum vorliegenden Änderungsbeschluss feststellt und keine weiteren Wortmeldungen folgen, lässt Ausschussvorsitzender Wagner über den im Ausschuss JSSSK beschlossenen Änderungsantrag abstimmen.
Beschluss:
1.
Die Stadt Friedberg beruft eine(n)
Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderung (MmB).
2.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die
Verwaltung mit der Ausarbeitung einer dazugehörigen Satzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Stelle im Umfang von bis zu 15 Stunden im Stellenplan 2023 einzustellen und
diese mit einem Sperrvermerk zu versehen, der durch den Haupt- und
Finanzausschuss, nach vorheriger Beratung durch den Ausschuss für Jugend,
Soziales, Senioren, Sport und Kultur, aufgehoben werden kann.
Abstimmungsergebnis: