Ortsbeiratsmitglied Scheunert beklagt, dass die Einladung zur Ortsbeiratssitzung sehr kurzfristig bei ihm eingegangen sei.

 

Ortsvorsteher Mewes führt aus, dass er den Tagesordnungsvorschlag in der Regel Dienstag oder Mittwoch von der Verwaltung erhält. Am Donnerstagvormittag solle dann der Versand durch Boten erfolgen.

 

Nachrichtlich wird an dieser Stelle zur Kenntnis gegeben, dass gemäß § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in der Stadt Friedberg (Hessen) zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag mindestens drei volle Kalendertage liegen müssen.

 

Stadtverordneter Dr. Rack erhält Rederecht. Er erläutert, dass die Tagesordnung wie beschrieben in der Woche vor der Sitzung mit der Verwaltung abgestimmt sei.