Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Erste Stadträtin Götz stellt die Beschlussvorlage Nr. 21-26/0504 vom 22.08.2022 vor und erläutert ihre Initiative zur Fortschreibung des 2020 von ihr vorgelegten ersten Konzepts zur Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalanbindung von pädagogischen Fachkräften für die Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) (vgl. Gremienvorlage 16-21/1566 vom 24.06.2020). Die Vorlage gibt einen Überblick über die bereits eingeleiteten Maßnahmen und ersten Ergebnisse und dient als Entscheidungsgrundlage für die kommenden Haushaltsberatungen.

 

Beispielhaft an den Punkten Nr. 11 (Freiwillige Höhergruppierungen) und Nr. 12 (Springer-Stelle) gibt Erste Stadträtin Götz nähere Ausführungen und Erläuterungen. Anschließend beantwortet sie die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Nachdem die Ausschussmitglieder einstimmig der Vertreterin des Ausländerbeirates, Frau Karatas, das Wort erteilt haben, fragt diese nach der Möglichkeit, für Kindern von Bewohnerinnen des Frauenhauses eine gewisse Anzahl von Kita-Plätzen frei zu halten. Diese seien aufgrund ihrer Situation dringend darauf angewiesen. In einzelnen anderen Kommunen in Hessen geschehe dies mit einzelnen Plätzen. Erste Stadträtin Götz erläutert die aktuelle Sachlage und wird dies prüfen und sich anschließend direkt mit ihr in Verbindung setzen.

 

Die Ausschussvorsitzende dankt der Ersten Stadträtin für die umfassende Vorlage und ausführliche Information und lässt den Ausschuss über die Beschlussvorlage Nr. 21-26/0504 abstimmen.

 

 

Titel

Fortschreibung des Konzepts zur Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalbindung von pädagogischen Fachkräften für die Kindertagesstätten der Kreisstadt Friedberg (Hessen)

 

 

Beschluss:

 

1.       Die Fortschreibung des Konzepts zur Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalbindung von pädagogischen Fachkräften für die Kindertagesstätten der Kreisstadt Friedberg (Hessen) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.       Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen in den Haushaltsentwurf 2023 aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis: