Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Nach Redebeiträgen der Stadtverordneten Weiberg, Binsack, Güssgen-Ackva, Fenske zur Sach- und Rechtslage und einem Hinweis von Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt dieser über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Beschluss:

1)      Der Bebauungsplan Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ in Friedberg - Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung.

 

2)      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“, in Friedberg Kernstadt, 1. Änderung wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB entsprechend der Anlage 2 als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: