Sitzung: 14.07.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0449
Nach
Redebeiträgen der Stadtverordneten Weiberg, Binsack, Güssgen-Ackva, Fenske zur
Sach- und Rechtslage und einem Hinweis von Stadtverordnetenvorsteher Hollender
lässt dieser über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1) Der Bebauungsplan Nr. 88
„Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ in Friedberg - Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert.
Das Planverfahren erhält
die Bezeichnung „Einfacher
Bebauungsplan Kernstadt“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung.
2) Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“, in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB entsprechend der Anlage 2 als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: