Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 17, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.       Der Beschluss Mag/181/11-16 der Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Ausübung des Erstzugriffsrecht für das ehemalige Kasernengelände wird aufgehoben.

2.       Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Durchführung eines zweistufigen Markterkundungsverfahrens als kooperatives Modell für die Entwicklung der Konversionsfläche „Ray Barracks“ gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu.

 

 

 

An der Aussprache beteiligen sich mit Wortmeldungen die Mitglieder Durchdewald, Fenske, Weiberg, Stiller, Güssgen- Ackva, Dr. Rack und Binsack.

 

Erste Stadträtin Götz verweist auf ihre Ausführungen unter Tagesordnungspunkt 3 und macht deutlich, dass die Stadt Friedberg als Akteurin an dem Areal aktiv mitgestalten kann. Hierfür muss der städtebauliche Vertrag vereinbart werden.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender stellt fest, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Stadtverordneten Weiberg zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 23 Abs. 9 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg (Hessen) mehrheitlich nicht gestattet, mehrmals zur Sache zu sprechen.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:

 


Abstimmungsergebnis: