Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Ursprünglicher Beschlussentwurf:

Der anliegenden kommunalen Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung wird zugestimmt.

 

 

 

Stadtverordneter Dr. Saltzwedel teilt mit, dass im Haupt- und Finanzausschuss die Änderung des Beschlussvorschlages einstimmig beschlossen worden ist. Er bedankt sich bei der Ersten Stadträtin Götz und Herrn Knuhr von den Stadtwerken Friedberg für Ihre Arbeit bezüglich der Thematik. Weiter erklärt er, warum es wichtig ist, eine zweistufige Gefahrenabwehrverordnung anzuvisieren und gegebenenfalls im Herbst einen Änderungsbeschluss zu der Gefahrenabwehrverordnung zu erwirken.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt daraufhin direkt über den geänderten Beschlussvorschlag in der Fassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.07.2022 abstimmen.

 

 

Beschluss in Abänderung:

Der anliegenden kommunalen Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung wird mit den nachfolgenden redaktionellen Änderungen und einer Ergänzung zugestimmt:

 

§ 6 (1) Nr. 15: „Außenwasserhähne“ (statt „Außen- und Wasserhähne“) und § 6 (1) Nr. 10 „PKW“ (statt „PWK“)

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis Herbst einen Vorschlag für eine zweistufige Gefahrenabwehrverordnung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis: