Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 19, Enthaltungen: 4

Antragstext:

 

1.         Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen der Stadt Friedberg und ihrer Eigenbetriebe sind neben dem Preis grundsätzlich weitere Aspekte, insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, zu berücksichtigen.

 

2.         Bei ihren Ausschreibungen werden dazu die in Artikel 67 der europäischen Vergaberichtlinie 2014/24/EU genannten Kriterien betrachtet und gewichtet. Für die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte sind hierbei auch die entsprechenden Möglichkeiten von § 43 bzw. § 45 der Unterschwellenvergabeordnung des Bundes zu nutzen. Das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung vom 12.07.2021 hat ebenfalls den Kommunen die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen.

 

Bei Ausschreibungen der Stadt Friedberg werden umweltbezogene und soziale Kriterien dabei grundsätzlich jeweils mindestens mit 10% gewichtet. Eine hiervon abweichende Gewichtung ist zu dokumentieren und zu begründen. Ab einem Ausschreibungsvolumen von 100.000,00 Euro ist die Abweichung vor Ausschreibung im zuständigen Fachausschuss zu begründen.

 

Die Gewichtung für die umweltbezogenen Kriterien wird in Absprache mit der für das Klimaschutzmanagement der Stadt beauftragte Person erarbeitet. Diese Gewichtung und Absprache erfolgt bei kleineren Vergaben (z.B Büromaterial) grundsätzlich und ab einem Volumen von 20.000,00 Euro im Einzelfall. Ab diesem Volumen wird das Klimaschutzmanagement der Stadt auch bei der Beurteilung der Angebote mit einbezogen.

 

3.         Die tatsächlichen (ggf. geschätzten) bzw. erwarteten Kosten oder Einsparungen im Zusammenhang mit der Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen werden vom Klimaschutzmanager im Rahmen seiner Tätigkeit in einem entsprechenden Berichtswesen miterfasst.

 

 

 

Stadtverordneter Fenske stellt den Antrag vor und begründet ihn. Er teilt mit, dass es sich hierbei um einen Änderungsantrag handelt.

 

Auf Nachfrage vom Stadtverordneten Durchdewald erklärt Erste Stadträtin Götz die derzeitige und künftige Verfahrensweise der Zentralen Vergabestelle in Bad Vilbel hinsichtlich der Vergaben einzelner Teilnahmekommunen und hinsichtlich künftiger gemeinsamer Leistungsverzeichnisse mehrerer oder aller Teilnahmekommunen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Änderungsantrag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: