Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Mitglied Durchdewald schlägt vor, die Beschlussvorlage wegen Informationsbedarf zur Beratung weiter in den Ausschüssen zu beraten und fragt nach einem Altlastengutachten, einem Verwertungsmodell der BiMA und der Möglichkeit eines städtischen Erstzugriffs.

 

Erste Stadträtin Götz nimmt zu den Fragen stellvertretend für den Bürgermeister Stellung.

 

Mit Wortmeldungen beteiligen sich an der Beratung Stadtverordneter Weiberg (mit beratender Stimme) und die Mitglieder Fenske, Dr. Rack, Güssgen-Ackva, Durchdewald und Dr. Saltzwedel.

 

Amtsleiter Tobias Brandt (Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen) erläutert die Risiken bei der Bebauung dieses 74 Hektar großen Baugebiets und nimmt Stellung zu den Fragen nach einem Erstzugriff, einer Vermarktung durch die BiMA und einer Entwicklungsgesellschaft sowie zu einem städtebaulichen Vertrag mit sozialer Wohnungsbauquote.

 

Erste Stadträtin Götz informiert zu Fragen der Verwertung und zum europaweiten Vergabeverfahren.

 

Mitglied Durchdewald schlägt eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zum Thema Kaserne vor und fordert die Vorlage eines Altlastengutachtens und eine Bürgerversammlung zu diesem städtebaulich relevanten Thema.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich mit Wortmeldungen Stadtverordneter Weiberg (mit beratender Stimme) und die Mitglieder Dr. Saltzwedel, Fenske, Wagner, Dr. Rack, Hausner, Güssgen-Ackva und Beisel.

 

Mitglied Dr. Saltzwedel schlägt vor, die Vorlage zurückstellen, um Fragen zu klären, z.B. die Versorgungslage mit Wasser zu klären.

 

Vorsitzender Wagner fragt, ob ein Erstzugriff auf Teilflächen möglich ist. Amtsleiter Brandt nimmt dazu Stellung.

 

Die Frage von Mitglied Dr. Rack, ob die Stadt Flächen, die sie von der BiMA im Erstzugriff erworben habe, zur Wohnbebauung nutzen könne, verneint Amtsleiter Brandt.

 

Mitglied Hausner bittet das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen um die Beantwortung der Frage, ob es möglich ist, Flächen von der BiMA zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen.

 

Mitglied Güssgen-Ackva beantragt die Abstimmung über die Beschlussvorlage.

 

Nach eingehender Beratung lässt Ausschussvorsitzender Wagner über den Beschlussentwurf abstimmen.

 

 

 

Beschluss:

1.    Der Beschluss Mag/181/11-16 der Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Ausübung des Erstzugriffsrecht für das ehemalige Kasernengelände wird aufgehoben.

2.    Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Durchführung eines zweistufigen Markterkundungsverfahrens als kooperatives Modell für die Entwicklung der Konversionsfläche „Ray Barracks“ gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu.

 


Abstimmungsergebnis: