Sitzung: 06.07.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-26/0448
Mitglied Durchdewald
schlägt vor, die Beschlussvorlage wegen Informationsbedarf zur Beratung weiter
in den Ausschüssen zu beraten und fragt nach einem Altlastengutachten, einem
Verwertungsmodell der BiMA und der Möglichkeit eines städtischen Erstzugriffs.
Erste Stadträtin Götz nimmt
zu den Fragen stellvertretend für den Bürgermeister Stellung.
Mit Wortmeldungen
beteiligen sich an der Beratung Stadtverordneter Weiberg (mit beratender
Stimme) und die Mitglieder Fenske, Dr. Rack, Güssgen-Ackva, Durchdewald und Dr.
Saltzwedel.
Amtsleiter Tobias Brandt
(Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen) erläutert die
Risiken bei der Bebauung dieses 74 Hektar großen Baugebiets und nimmt Stellung
zu den Fragen nach einem Erstzugriff, einer Vermarktung durch die BiMA und
einer Entwicklungsgesellschaft sowie zu einem städtebaulichen Vertrag mit sozialer
Wohnungsbauquote.
Erste Stadträtin Götz
informiert zu Fragen der Verwertung und zum europaweiten Vergabeverfahren.
Mitglied Durchdewald
schlägt eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zum Thema Kaserne
vor und fordert die Vorlage eines Altlastengutachtens und eine
Bürgerversammlung zu diesem städtebaulich relevanten Thema.
An der weiteren Diskussion
beteiligen sich mit Wortmeldungen Stadtverordneter Weiberg (mit beratender
Stimme) und die Mitglieder Dr. Saltzwedel, Fenske, Wagner, Dr. Rack, Hausner,
Güssgen-Ackva und Beisel.
Mitglied Dr. Saltzwedel
schlägt vor, die Vorlage zurückstellen, um Fragen zu klären, z.B. die
Versorgungslage mit Wasser zu klären.
Vorsitzender Wagner fragt,
ob ein Erstzugriff auf Teilflächen möglich ist. Amtsleiter Brandt nimmt dazu
Stellung.
Die Frage von Mitglied Dr.
Rack, ob die Stadt Flächen, die sie von der BiMA im Erstzugriff erworben habe,
zur Wohnbebauung nutzen könne, verneint Amtsleiter Brandt.
Mitglied Hausner bittet das
Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen um die Beantwortung
der Frage, ob es möglich ist, Flächen von der BiMA zu Wohnzwecken zur Verfügung
zu stellen.
Mitglied Güssgen-Ackva
beantragt die Abstimmung über die Beschlussvorlage.
Nach eingehender Beratung
lässt Ausschussvorsitzender Wagner über den Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss:
1. Der Beschluss
Mag/181/11-16 der Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Ausübung des
Erstzugriffsrecht für das ehemalige Kasernengelände wird aufgehoben.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt der Durchführung eines zweistufigen
Markterkundungsverfahrens als kooperatives Modell für die Entwicklung der
Konversionsfläche „Ray Barracks“ gemeinsam mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) zu.
Abstimmungsergebnis: