Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Zum Beschlussentwurf liegt den Mitgliedern ein Änderungsbeschluss des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr vom 29.06.2022 vor. Der Änderungsantrag 21-26/0276 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 3.2.) wird gemeinsam mit der Beschlussvorlage beraten und von Mitglied Dr. Saltzwedel erläutert

 

Mitglied Fenske schlägt gemäß Änderungsantrag seiner Fraktion die Ergänzung um eine Zweistufigkeit vor (1. und 2. Warnstufe). Amtsleiter Schlerf und Herr Halbritter vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Herr Knuhr (Stadtwerke) nehmen Stellung.

 

Erste Stadträtin Götz gibt weitere Erläuterungen zur Sach- und Rechtslage.

 

Der kaufmännische Leiter der Stadtwerke, Herr Volker Knuhr, stellt das Modell der OVAG-Wasserampel und Einsparprognosen für 2022 vor. Erste Stadträtin Götz dankt für den Vortrag.

 

Nach Wortmeldungen der Mitglieder Best und Beisel zur Abgrenzung des Begriffs „Trinkwassernotstand“ beantwortet Erste Stadträtin Götz bestehende Fragen und bringt einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen ein.

 

Mitglied Güssgen-Ackva schlägt vor, den Änderungsbeschluss des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr zu übernehmen und bei Bedarf eine Weiterentwicklung der Verordnung in einem zweiten Schritt vorzunehmen. Dies wird von allen Anwesenden unterstützt.

 

Folgende redaktionelle Änderungen werden einvernehmlich angenommen:

 

§ 6 (1) 15 „Außenwasserhähne“ (statt „Außen- und Wasserhähne“) und § 6 (1) 10 „PKW“

 

Nach Wortmeldungen des Stadtverordneten Weiberg (Sitzungsteilnehmer mit beratender Stimme) und des Mitgliedes Dr. Saltzwedel schlägt Mitglied Fenske vor, den Beschlussentwurf wie folgt zu ergänzen:

 

„Der Magistrat wird beauftragt, bis Herbst einen Vorschlag für eine zweistufige Gefahrenabwehrverordnung vorzulegen und die hierzu bestehenden rechtlichen Fragen zu klären.“

 

Nach Wortmeldungen der Mitglieder Durchdewald, Güssgen-Ackva, Best, Beisel, Dr. Rack und Dr. Saltzwedel und des Stadtverordneten mit beratender Stimme Weiberg lässt Ausschussvorsitzender Wagner über den Änderungsbeschluss mit den oben aufgeführten markierten Änderungen abstimmen.

 

Beschluss:

Der anliegenden kommunalen Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung wird mit den nachfolgenden redaktionellen Änderungen und einer Ergänzung zugestimmt:

 

§ 6 (1) 15 „Außenwasserhähne“ (statt „Außen- und Wasserhähne“) und § 6 (1) 10 „PKW“

 

„Der Magistrat wird beauftragt, bis Herbst einen Vorschlag für eine zweistufige Gefahrenabwehrverordnung vorzulegen und die hierzu bestehenden rechtlichen Fragen zu klären.“

 

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis: