Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen der Stadt Friedberg und ihrer Eigenbetriebe sind neben dem Preis grundsätzlich auch Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, zu berücksichtigen.

 

2. Bei ihren Ausschreibungen werden dazu mindestens die in Artikel 67 der europäischen Vergaberichtlinie 2014/24/EU genannten Kriterien betrachtet und gewichtet.

 

Umweltbezogene und soziale Kriterien werden dabei grundsätzlich jeweils mindestens mit 10% gewichtet. Eine hiervon abweichende Gewichtung ist der Stadtverordnetenversammlung vor Veröffentlichung der Ausschreibung zu begründen.

 

Die konkrete Gewichtung für die umweltbezogenen Kriterien schlägt die mit dem Klimaschutzmanagement der Stadt beauftragte Person vor. Diese wird zudem bei der Beurteilung der Angebote mit einbezogen.

 

3. Die tatsächlichen (ggf. geschätzten) bzw. erwarteten Kosten oder Einsparungen im Zusammenhang mit der Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen werden im Friedberger Jahresabschluss künftig in Form einer Nebenrechnung (z.B. "Davon-Vermerk" im Erläuterungstext) ausgewiesen.

 

 

 

Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss EWuV zurückgezogen und wird durch einen Änderungsantrag ersetzt.