Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Amtsleiter Brandt erläutert, dass mit der Änderung des Bebauungsplans die Entwicklungen in der Altstadt gesteuert werden sollen. Ein wichtiges Instrument zur Steuerung ist die vorgesehene Veränderungssperre.

Nach kurzer Diskussion lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ abstimmen:

 

 

Beschluss:

1)    Der Bebauungsplan Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ in Friedberg - Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung.

 

2)    Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“, in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB entsprechend der Anlage 2 als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: