Sitzung: 29.06.2022 Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0282-1
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Bei Vergaben von öffentlichen
Aufträgen der Stadt Friedberg und ihrer Eigenbetriebe sind neben dem Preis
grundsätzlich weitere auch Aspekte,
insbesondere der Qualität und der Innovation sowie soziale und
umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, zu berücksichtigen.
2. Bei ihren Ausschreibungen
werden dazu mindestens die in Artikel 67 der europäischen
Vergaberichtlinie 2014/24/EU genannten Kriterien betrachtet und gewichtet.
Für die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte sind hierbei auch die entsprechenden Möglichkeiten von § 43 bzw. § 45 der Unterschwellenvergabeordnung des Bundes zu nutzen.
Das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung vom 12.07.2021 hat ebenfalls den Kommunen die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen.
Bei Ausschreibungen der Stadt Friedberg werden umweltbezogene und
soziale Kriterien werden dabei grundsätzlich jeweils mindestens mit 10%
gewichtet. Eine hiervon abweichende Gewichtung ist der
Stadtverordnetenversammlung vor Veröffentlichung der Ausschreibung zu
begründen. zu dokumentieren und zu
begründen.
Ab einem Ausschreibungsvolumen von 100.000,00 Euro ist die Abweichung
vor Ausschreibung im zuständigen Fachausschuss zu begründen. Die konkrete
Gewichtung für die umweltbezogenen Kriterien schlägt die mit dem wird in Absprache mit der für das
Klimaschutzmanagement der Stadt beauftragte Person vor erarbeitet.
Diese Gewichtung und Absprache erfolgt bei kleineren Vergaben (z.B
Büromaterial) grundsätzlich und ab einem Volumen von 20.000,00 Euro im
Einzelfall. Diese Ab diesem
Volumen wird das
Klimaschutzmanagement der Stadt auch bei der Beurteilung der Angebote mit
einbezogen.
3. Die tatsächlichen (ggf.
geschätzten) bzw. erwarteten Kosten oder Einsparungen im Zusammenhang mit der
Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen werden im Friedberger
Jahresabschluss künftig in Form einer Nebenrechnung (z.B.
"Davon-Vermerk" im Erläuterungstext) ausgewiesen. vom Klimaschutzmanager im Rahmen seiner
Tätigkeit in einem entsprechenden Berichtswesen miterfasst.
Stadtverordneter Fenske (Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen) erhält Rederecht im Ausschuss. Er stellt den Änderungsantrag mit den gemäß Hessischer Gesetzesausführungen berücksichtigten Gesetzestexten sowie den an den zukünftigen Klimamanager formulierten Auftrag vor und beantwortet Rückfragen.
Nachdem keine weiteren Fragen folgen, lässt Ausschussvorsitzender Stiller über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: