Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt, möglichst umgehend eine Ermittlung des äußeren und inneren Zustands der Gebäude in Friedbergs Altstadt, ggf. mit externer Unterstützung, vorzunehmen, notwendige Sanierungs- und Projektmaßnahmen unter Nutzung von öffentlichen Fördermitteln zu entwickeln und auch den Erwerb von Privatgebäuden zu prüfen und ggf. zu realisieren.

 

a)       In einem ersten Schritt sollte eine Ortsbegehung mit Kreisbauaufsicht und der Unteren Denkmalschutzbehörde in dem denkmalgeschützten Ensemble Altstadt erfolgen, die Prioritäten für eine in einem zweiten Schritt nähere Betrachtung einzelner, besonders geschädigter Gebäude festgelegt werden.

 

b)      Darüber hinaus sind von den städtischen Ämtern ggf. in Zusammenarbeit mit Kreis und Denkmalschutz die Rechtsinstrumente des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes zur Anwendung zu bringen.

 

 

c)       Für notwendige Sanierungs- und Projektmaßnahmen im Altstadtbereich sind mögliche Fördermittel von Land und Bund zu ermitteln und zur Neugestaltung für Kommune und Privatleute einzusetzen.

 

d)      Sofern sich für die Stadt Möglichkeiten zum Erwerb von Privatgebäuden in der Altstadt ergeben, um dort Fuß zu fassen und neue Nutzungen zu organisieren, sollten sie geprüft und ggf. realisiert werden. Der Gebäudezustand muss sich unabdingbar im Kaufpreis widerspiegeln.

 

 

Mitglied Rack stellt den Antrag vor und begründet ihn.

 

Mitglied Beisel beantragt die Verweisung in den Ausschuss.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Verweis in die Ausschüsse Stadtentwicklung und Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.

 


 

 

 


Abstimmungsergebnis: