Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Auf der Kostenstelle 9.400022 „Flüchtlingsbetreuung Ukraine“ werden außerplanmäßige Ausgaben gem. § 8 der Haushaltssatzung in Verbindung mit § 100 Abs. 1 HGO in Höhe von 80.000 € genehmigt. Hierzu werden Haushaltsreste des Ergebnishaushaltes aus dem Jahr 2021 von der Kostenstelle 7.880000 „Allgemeines Grundvermögen“, Sachkonten 6139000 „sonstige weitere Fremdinstandhaltung“ in das Jahr 2022 übertragen.

 

 


Abstimmungsergebnis: