Erste Stadträtin Götz teilt auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hin mit:

 

Im Rahmen des Lärmaktionsplans wurde die Tempo 30-Geschwindigkeitsbegrenzung unbegrenzt aufgehoben im Bereich der Ortsausfahrt von Friedberg, im Stadtteil Ossenheim dagegen noch nicht.

 

Die Möglichkeit der Lärmmessungen in Ossenheim außerhalb des Lärmaktionsplans besteht weiterhin. Hier ist der Wetteraukreis zuständig. Eine Lärmmessung durch Hessen Mobil ist zeitlich begrenzt und wurde im Januar 2021 umgesetzt. Im Rahmen des nächsten Lärmaktionsplans ist dies erneut zu beantragen. Eine Beteiligung von Städten, Bürgern, Aktionsgruppen ist hier möglich.