Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

Der Magistrat wird beauftragt, einen Friedberg-Pass einzuführen.

 

Dieser ermöglicht folgenden Personenkreisen mit Erstwohnsitz in Friedberg eine Ermäßigung um mindestens 50% in den Bereichen Stadtbus, Kultur, Sport, Bildung und Freizeit:

 

1)      Personen, die sich wöchentlich 5 Stunden oder mehr ehrenamtlich engagieren.

2)      Personen mit geringen Einkommen:

 

a)       Empfangenden von Arbeitslosengeld II

b)      Personen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung empfangen

c)       Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz empfangen

d)      Personen, die Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben

e)      Personen, die einen Ausweis der Friedberger Tafel haben

f)        Personen in Haushalten, deren Haushaltsnettoeinkommen unterhalb von 60% des Medianeinkommens für Hessen liegt (Armutsschwelle). (2019: 1093 € für eine Einzelperson, 2300 € für einen Haushalt mit 2 Erwachsenen, 2 Kindern.)

 

Sollte die Stadt Friedberg nicht organisatorisch an den betroffenen Angeboten beteiligt sein, wird die Stadt beauftragt, die Anbieter auf Antrag teilweise oder vollständig für die Ermäßigung zu subventionieren. Hierfür ist ein leistungsgerechtes Budget in den Haushalt einzustellen. Die Ausstellung eines solchen Passes soll kostenlos erfolgen. Die Gültigkeitsdauer sollte 2 Jahre betragen.

 

Bei der Ausgestaltung des Passes ist darauf zu achten, dass regelmäßig Zuschüsse der Stadt nur zum Einsatz kommen, sofern andere Leistungen (wie z.B. Bildungs- und Teilhabepaket, Ermäßigung durch Fachstelle Jugendarbeit des Wetteraukreises, etc.) nicht zur Reduzierung der Kosten um mindestens 50% genügen. In solchen Fällen sind die Leistungen der Stadt nachgelagert zu erbringen.

 

In Fällen erheblicher bürokratischer Aufwendungen kann davon abgewichen werden und eine rein städtische Bezuschussung erfolgen.

 

 

Mitglied Binsack erläutert und begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke., Bündnis 90/Die Grünen und SPD.

 

Bürgermeister Antkowiak weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass ein solcher Antrag im 2-Jahres-Turnus gestellt werde.

 

Mitglied Stoll schlägt vor, den Antrag in den Ausschüssen JSSSK und HuF zu beraten und bittet die Verwaltung, im Vorfeld eine Kostenberechnung durchzuführen.

 

 

19:30 Beginn der Pause

19:45 Ende der Pause


 

 


Abstimmungsergebnis: