Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Für die Außengastronomie in der Saison 2022 (vom 01.04. bis 15.10.2022) werden die anfallenden Sondernutzungsgebühren erlassen.

Die Antrags- und Genehmigungsverfahren bleiben hiervon unberührt.

 

 


Abstimmungsergebnis: