20:35 Uhr Mitglied B. Wagner nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Nach ausführlicher Beratung des Aufstellungsbeschlusses mit Wortmeldungen der Mitglieder Friedrich, Güssgen-Ackva, Weiberg und Rack lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.         Beschluss über den Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 99 „Sondergebiet für Bioenergie und Landwirtschaft“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 Abs. 2 BauGB) in Friedberg – Ossenheim (Aufstellungsbeschluss)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 99 „Sondergebiet für Bioenergie und Landwirtschaft“ in Friedberg - Ossenheim im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Ossenheim, Flur 7, die Flurstücke 31/1, 31/2, 36/7 sowie 32, 33 und 36/5 jeweils teilweise. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1).

 

Das Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche für den Bestand und die Weiterentwicklung der Bioenergieerzeugung abzusichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Anlage und die Erhöhung der Biogasproduktion sowie deren energetischen Nutzung zu schaffen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis: