Sitzung: 17.02.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 15
Vorlage: 21-26/0311
20:35 Uhr Mitglied B. Wagner nimmt wieder an der Sitzung teil.
Nach ausführlicher Beratung des Aufstellungsbeschlusses mit Wortmeldungen der Mitglieder Friedrich, Güssgen-Ackva, Weiberg und Rack lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender abstimmen.
Beschluss:
1.
Beschluss über den
Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 99 „Sondergebiet für
Bioenergie und Landwirtschaft“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12
Abs. 2 BauGB) in Friedberg – Ossenheim (Aufstellungsbeschluss)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 99
„Sondergebiet für Bioenergie und Landwirtschaft“ in Friedberg - Ossenheim im
zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der
Gemarkung Ossenheim, Flur 7, die Flurstücke 31/1, 31/2, 36/7 sowie 32, 33 und
36/5 jeweils teilweise. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt
(Anlage 1).
Das
Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer
Sondergebietsfläche für den Bestand und die Weiterentwicklung der
Bioenergieerzeugung abzusichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine Erweiterung der Anlage und die Erhöhung der Biogasproduktion sowie deren
energetischen Nutzung zu schaffen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: