Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 9, Enthaltungen: 2

Beschlussentwurf:

 

1)      Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen Windparks im Bereich des Wintersteins mit folgenden Eckpunkten zu:

 

·      Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Windparklayouts

·      Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken

·      Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes

·      Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und beteiligte Kommunen

·      Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 % Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)

 

2)      Das Bauleitplanverfahren „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ wird ausgesetzt.

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender liest den im Ausschuss für Stadtentwicklung gefassten Änderungsbeschluss vor. Dieser Änderungsbeschluss nimmt den Beschlussentwurf der Beschlussvorlage 21-26/0138 auf, die zusammen mit der Beschlussvorlage 21-26/0285 behandelt wird:

 

Änderungsbeschlussvorlage des Ausschusses für Stadtentwicklung:

 

1)    Der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam geworden und damit auch auf das Vorranggebiet 7805 „Winterstein“ anzuwenden.

 

Vor diesem Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen. Grundsätzlich soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen.

Die Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen nicht unnötig beeinträchtigt werden.

 

2)    Die Stadtverordnetenversammlung stellt weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke, die im Eigentum der Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung und Nutzung für einen Windpark im Vorranggebiet 7805 von der Stadt Friedberg bereitzustellen sind. Dies gilt auch für Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.

 

3)    Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen Windparks im Bereich des Wintersteins im Vorranggebiet 7805 mit folgenden Eckpunkten zu, soweit diese Eigentümer bereit sind:

 

·      Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Windparklayouts

·      Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken

·      Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes

·      Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und beteiligte Kommunen

·      Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 % Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)

 

 

Nach Wortmeldungen der Mitglieder Durchdewald und Weiberg reicht Mitglied Weiberg einen Prüfauftrag ein. Mitglied Weiberg beantragt, Punkt 3 zu ändern wie folgt:

 

Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke. zur Abänderung von Punkt 3 (Prüfauftrag):

 

Der Magistrat wird aufgefordert, einen Betrieb des Windparks oder eines Teils davon durch die betroffenen Gemeinden zu prüfen. Dazu ist eine Kooperation mit potentiellen Windparkbetreibern anzustreben. Unabhängig davon soll für den gesamten Windpark mindestens eine finanzielle Beteiligung der Kommunen nach. § 6 EEG (vormals § 36 k) erfolgen. Bei den Verhandlungen mit potentiellen Windparkbetreibern sind bestmögliche Konditionen für die Einwohnenden Friedbergs (wie z.B. Beteiligung am Windpark, vergünstigter Strom) anzustreben.

 

 

Nach ausführlicher Diskussion mit Wortmeldungen der Mitglieder Fenske, Güssgen-Ackva, Pabst, Rack, Messerschmidt, Weiberg und Binsack lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Änderungsbeschlussvorschlag des Ausschusses für Stadtentwicklung in Kombination mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke. abstimmen.

 

(20:25 Uhr Frau Wodarz-Frank ist nicht anwesend)

 

Beschluss in Abänderung:

 

1)    Der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam geworden und damit auch auf das Vorranggebiet 7805 „Winterstein“ anzuwenden.

 

Vor diesem Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen.

 

Grundsätzlich soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen.

Die Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen nicht unnötig beeinträchtigt werden.

 

2)    Die Stadtverordnetenversammlung stellt weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke, die im Eigentum der Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung und Nutzung für einen Windpark im Vorranggebiet 7805 von der Stadt Friedberg bereitzustellen sind. Dies gilt auch für Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.

 

3)    Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen Windparks im Bereich des Wintersteins im Vorranggebiet 7805 mit folgenden Eckpunkten zu, soweit diese Eigentümer bereit sind:

 

·      Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Windparklayouts

·      Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken

·      Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes

·      Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und beteiligte Kommunen

·      Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 % Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)

 

Der Magistrat wird aufgefordert, einen Betrieb des Windparks oder eines Teils davon durch die betroffenen Gemeinden zu prüfen. Dazu ist eine Kooperation mit potentiellen Windparkbetreibern anzustreben. Unabhängig davon soll für den gesamten Windpark mindestens eine finanzielle Beteiligung der Kommunen nach. § 6 EEG (vormals § 36 k) erfolgen. Bei den Verhandlungen mit potentiellen Windparkbetreibern sind bestmögliche Konditionen für die Einwohnenden Friedbergs (wie z.B. Beteiligung am Windpark, vergünstigter Strom) anzustreben.

 

Es folgt die gemeinsame Abstimmung über beide Vorlagen und den Änderungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 03.02.2022 unter Berücksichtigung des Ergänzungsantrages der Fraktion Die Linke.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Ja 30  Nein 9  Enthaltung 2 

 

 

20:31 Uhr Mitglied Wodarz-Frank nimmt wieder an der Sitzung teil.

20:31 Uhr Mitglied B. Wagner verlässt die Sitzung.

 


Abstimmungsergebnis: