Sitzung: 17.02.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 21-26/0285
Antragstext:
1. Der
Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam
geworden und damit auch auf das Vorranggebiet 7805 „Winterstein“ anzuwenden.
Vor diesem
Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst
eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im
Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des
Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen. Der Magistrat wird
aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Windkraftanlagen zu
errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der verfügbaren Fläche auf dem
Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen. Grundsätzlich soll die
eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht optimiertes,
eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen. Die Schutzfunktionen und
Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen nicht unnötig beeinträchtigt
werden.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung stellt weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke,
die im Eigentum der Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung und Nutzung für
einen Windpark im Vorranggebiet 7805 von der Stadt Friedberg bereitzustellen
sind. Dies gilt auch für Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.
3. Der Magistrat
wird aufgefordert, bei den Verhandlungen mit potentiellen Windparkbetreibern
bestmögliche Konditionen für die Friedberger BürgerInnen (z. B. Beteiligung am
Windpark, vergünstigter Strom usw.) anzustreben.
4. Der Magistrat
wird aufgefordert, sich um einen kompetenten Rechtsbeistand zu kümmern, um
wirtschaftlich gute Ergebnisse bei Verpachtung und Beteiligung zu erzielen.
Dabei soll auch auf die Expertise von Energiegenossenschaften zurückgegriffen
werden.
5. Um eine
geordnete Nutzung des Vorranggebietes 7805 zu erreichen, wird der Magistrat
aufgefordert, unter Berücksichtigung der Punkte 1-4 eine Zusammenarbeit (z. B.
in Form eines "Letter of Intent") mit den anderen Waldbesitzern
(Hessenforst und Bundesforst) im Vorranggebiet und den Anrainergemeinden, die
hierzu bereit sind, anzustreben.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 01.12.2021 „Grundsatzbeschluss zum Vorranggebiet 7805 Windkraft Winterstein“ wird gemeinsam mit der Beschlussvorlage 21-26/0138 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein hier: Vereinbarung zur Entwicklung eines Windparks (Absichtserklärung) behandelt.
Abstimmungsergebnis: