Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 9, Enthaltungen: 2

Antragstext:

 

1. Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam geworden und damit auch auf das Vorranggebiet 7805 „Winterstein“ anzuwenden.

 

Vor diesem Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen. Der Magistrat wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen. Grundsätzlich soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen. Die Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen nicht unnötig beeinträchtigt werden.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke, die im Eigentum der Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung und Nutzung für einen Windpark im Vorranggebiet 7805 von der Stadt Friedberg bereitzustellen sind. Dies gilt auch für Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.

 

3. Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Verhandlungen mit potentiellen Windparkbetreibern bestmögliche Konditionen für die Friedberger BürgerInnen (z. B. Beteiligung am Windpark, vergünstigter Strom usw.) anzustreben.

 

4. Der Magistrat wird aufgefordert, sich um einen kompetenten Rechtsbeistand zu kümmern, um wirtschaftlich gute Ergebnisse bei Verpachtung und Beteiligung zu erzielen. Dabei soll auch auf die Expertise von Energiegenossenschaften zurückgegriffen werden.

 

5. Um eine geordnete Nutzung des Vorranggebietes 7805 zu erreichen, wird der Magistrat aufgefordert, unter Berücksichtigung der Punkte 1-4 eine Zusammenarbeit (z. B. in Form eines "Letter of Intent") mit den anderen Waldbesitzern (Hessenforst und Bundesforst) im Vorranggebiet und den Anrainergemeinden, die hierzu bereit sind, anzustreben.

 

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 01.12.2021 „Grundsatzbeschluss zum Vorranggebiet 7805 Windkraft Winterstein“ wird gemeinsam mit der Beschlussvorlage 21-26/0138 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein hier: Vereinbarung zur Entwicklung eines Windparks (Absichtserklärung) behandelt.

 


Abstimmungsergebnis: