Die Antwort auf die Anfrage liegt in schriftlicher Form vor:

 

Der barrierefreie Ausbau von Querungsstellen ist ein wichtiges Anliegen, daher ist es zielführend die Barrierefreiheit durchgehend zu realisieren. Aus diesem Grund sollten nicht nur einzelne Aspekte der ungehinderten Mobilität betrachtet werden, sondern neben den Querungsanlagen auch die Zuwegung zu diesen, sowie der Zugang zum ÖPNV.

 

Im ISEK findet dies ebenso Beachtung und wird als wichtiger Aspekt aufgezeigt. Hier ist von einem Radius von 300m die Rede, der im Einzelnen geprüft werden muss.

 

Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen hat eine Bestandsanalyse für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen in Auftrag gegeben, in dieser werden die Bushaltestellen beschrieben und kategorisiert.

 

Im nächsten Schritt werden nun die Ingenieurleistungen der Leistungsphase 2 und 3 vergeben. In der Vorplanung müssen alle, für die Erreichbarkeit der Haltestelle wichtigen Querungsstellen (Fußgängerüberwege, Einmündungen und Kreuzungen) betrachtet werden. Mit der Entwurfsplanung können Fördermittelanträge gestellt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem ausgeschiedenen Amtsleiter festgelegt, um Synergien in der Planungs- und Ausführungsphase zu bündeln.

 

Für die Begleitung dieses sehr komplexen, umfangreichen Planungsprozesses wurde die Stelle des Mobilitätsmanagers vorgesehen, die, nach der Genehmigung des Haushalts, ausgeschrieben werden soll.

 

Bürgermeister Antkowiak bittet darum, Fragen dazu in der Ausschusssitzung vorzubringen oder schriftlich einzureichen.