Sitzung: 03.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 21-26/0311
Herr Lich von der Städtebaulich GmbH stellt die Planungen
zur Biogasanlage in Ossenheim vor. Die Ausschussmitglieder Fenske, Friedrich
und Dr. Meier erkundigen sich nach der zusätzlichen Versiegelung und nach der
Notwendigkeit eines zweiten Wohngebäudes. Der Eigentümer und Projektinitiator
Herr Preußner erläutert, dass das zweite Wohngebäude für die Sicherung des
Betriebes notwendig sei und das Bestandsgebäude den Eltern im Betrieb dient.
Herr Dr. Meier beantragt den Vorgang im Geschäftsgang zu belassen und vertiefend zu diskutieren.
Nach kurzer Diskussion lässt der Ausschussvorsitzende über den Antrag von Herrn Dr. Meier abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgehlehnt
Ja 1 Nein 7 Enthaltung 1
Der Ausschussvorsitzende lässt nach einer kurzen Diskussion über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 99 abstimmen:
Beschluss:
1.
Beschluss über den
Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 99 „Sondergebiet für
Bioenergie und Landwirtschaft“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12
Abs. 2 BauGB) in Friedberg – Ossenheim (Aufstellungsbeschluss)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 99
„Sondergebiet für Bioenergie und Landwirtschaft“ in Friedberg - Ossenheim im
zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der
Gemarkung Ossenheim, Flur 7, die Flurstücke 31/1, 31/2, 36/7 sowie 32, 33 und
36/5 jeweils teilweise. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1).
Das Planziel des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche
für den Bestand und die Weiterentwicklung der Bioenergieerzeugung abzusichern
und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Anlage und
die Erhöhung der Biogasproduktion sowie deren energetischen Nutzung zu
schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: