Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Schmitt vom Planungsbüro BLFP aus Friedberg das Wort. Dieser erläutert den aktuellen Arbeitsstand an den Planungen zum ehemaligen Kaufhaus JOH anhand von Auszügen; dabei geht er auf das digitale Aufmaß des Gebäudes und die Nutzung als multifunktionales Gebäude ein.

 

Nach kurzer Diskussion lässt Ausschussvorsitzender Stoll die beiden Beschlussvorschläge zu 1) und zu 2) gemeinsam abzustimmen:

 

 

Beschluss:

 

1.         Beschluss zur Aufhebung der vorangegangenen und nicht abgeschlossenen Änderungsverfahren des Bebauungsplan Nr. 12, Teil 1 „Kaiserstraße/Färbergasse“, 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt

 

2.         Beschluss über den Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 Abs. 2 BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße /Färbergasse in Friedberg – Kernstadt (Aufstellungsbeschluss)

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden. Die vorangegangenen und nicht rechtskräftig gewordenen Änderungsverfahren zum Teil A werden eingestellt.

 

Das Änderungsverfahren wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 1 BauGB auf Grundlage eines mit der Stadt Friedberg abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrages erstellt.

 

Das Planverfahren erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse, 2. Änderung.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist im anliegenden städtebaulichen Konzept dargestellt (Anlage 3 der Vorlage).

 

 


Abstimmungsergebnis: