Sitzung: 03.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-26/0310
Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Schmitt vom
Planungsbüro BLFP aus Friedberg das Wort. Dieser erläutert den aktuellen
Arbeitsstand an den Planungen zum ehemaligen Kaufhaus JOH anhand von Auszügen;
dabei geht er auf das digitale Aufmaß des Gebäudes und die Nutzung als
multifunktionales Gebäude ein.
Nach kurzer Diskussion lässt Ausschussvorsitzender Stoll die beiden Beschlussvorschläge zu 1) und zu 2) gemeinsam abzustimmen:
Beschluss:
1.
Beschluss zur
Aufhebung der vorangegangenen und nicht abgeschlossenen Änderungsverfahren des
Bebauungsplan Nr. 12, Teil 1 „Kaiserstraße/Färbergasse“, 1. Änderung – Teil A
in Friedberg – Kernstadt
2.
Beschluss über den
Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 Abs.
2 BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1,
Kaiserstraße /Färbergasse in Friedberg – Kernstadt (Aufstellungsbeschluss)
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1,
Kaiserstraße / Färbergasse in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB
in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung
einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden. Die vorangegangenen
und nicht rechtskräftig gewordenen Änderungsverfahren zum Teil A werden
eingestellt.
Das Änderungsverfahren wird als Vorhabenbezogener
Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 1 BauGB auf Grundlage eines mit der Stadt
Friedberg abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines
Durchführungsvertrages erstellt.
Das Planverfahren erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse, 2.
Änderung.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist im
anliegenden städtebaulichen Konzept dargestellt (Anlage 3 der Vorlage).
Abstimmungsergebnis: