Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Da TOP 1.1 und TOP 1.2 inhaltlich die gleiche Thematik beinhalten, werden diese seitens des Ausschussvorsitzenden gemeinsam beraten. Entsprechend des Wunsches des Ausschusses hat die Verwaltung Expert*innen von Hessenforst, Bundesforst und dem Bürgerforum Energiewende Hessen/LEA eingeladen.

 

Zu Beginn erteilt der Ausschussvorsitzende den Vertretern von Hessenforst Herrn Götz und Herrn Hillebrecht das Wort. Die beiden informieren zu Beginn über ihre Zuständigkeiten, danach erörtert Herr Hillebrecht die Vorgehensweise bei der Entwicklung der Vergabe von Windkraftanlagen:

-       Keine Wettbewerbsbeschränkung durch das Land, weswegen ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) durchgeführt wird

-       Innerhalb des IBVs geben die Interessenten eine Absichtserklärung mit Referenzen ab

 

-       Schützenswerte Flächen sollen weiterhin geschont werden, es werden Kalamitätsflächen für die Anlage von Windenergieanlagen (WEA) bevorzugt.

-       Eine ganzheitliche Erschließung wird bevorzugt, weswegen es von Vorteil ist Grundstücksübergreifende Planungen zu tätigen und bereits bestehende Erschließungswege, Umfahrten etc. zu nutzen

-       Im Beispiel Winterstein: Gemeinsamer Gestaltungsvertrag als Möglichkeit gemeinsam Vorranggebiete so zu erschließen, wo die beeinträchtigten Flächen (Kalamitätsflächen) schon vorhanden sind.

 

Nach den Ausführungen der Vertreter von Hessenforst, erhält Herr Pollmeier vom Bundesforst das Wort. Auch er erörtert seine Zuständigkeiten und die unterschiedlichen Flächen im Gebiet des Wintersteins. Er erklärt, dass der Bundesforst an einer gemeinsamen Flächenentwicklung interessiert sei und es, aufgrund der aktuellen Waldsituation (Kahlflächen), ein guter Zeitpunkt hierfür ist. Herr Pollmeier betont, dass es aber auch viele Restriktionen gibt, die es zu bedenken gibt, wie den allgemeinen Arten- und Naturschutz, die Belange der Deutschen Flugsicherung in puncto Richtfunk und Drehfunkfeuer sowie die allgemeine und zunehmende Schutzfunktion der Wälder für die Umwelt u.A:

 

Nach einer Diskussion zu Flächenrodung, Entwicklungsdauer, Bürgerbeteiligung) und Genehmigungszeiten erläutert Frau Schönfelder vom Bürgerforum Energiewende Hessen/LEA die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Bürgerforum. Das Bürgerforum unterstütz dabei vor allem in Fragen der Kommunikation und fördert den Dialog mit den zentralen Akteuren aus der Bürgerschaft, der Öffentlichkeit und der Verwaltung.

 

Nach einer kurzen Diskussion unterbricht Ausschussvorsitzender Stoll die Sitzung (20:32 bis 20:44 Uhr) kurzzeitig.

 

 

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder den Beschlussvorschlag 21-26/0138 und den Antrag 21-26/0285 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu kombinieren und wie folgt abzuändern:

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen Windparks im Bereich des Wintersteins mit folgenden Eckpunkten zu:

 

·      Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Windparklayouts

·      Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken

·      Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes

·      Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und beteiligte Kommunen

·      Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 % Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)

 

2.         Das Bauleitplanverfahren „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ wird ausgesetzt.

 

Beschluss in Abänderung:

 

1)    Der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam geworden und damit auch auf das Vorranggebiet 7805 „Winterstein“ anzuwenden.

 

Vor diesem Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen.

 

Grundsätzlich soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen.

Die Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen nicht unnötig beeinträchtigt werden.

 

2)    Die Stadtverordnetenversammlung stellt weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke, die im Eigentum der Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung und Nutzung für einen Windpark im Vorranggebiet 7805 von der Stadt Friedberg bereitzustellen sind. Dies gilt auch für Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.

 

3)    Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen Windparks im Bereich des Wintersteins im Vorranggebiet 7805 mit folgenden Eckpunkten zu, soweit diese Eigentümer bereit sind:

 

·      Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Windparklayouts

·      Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken

·      Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes

·      Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und beteiligte Kommunen

·      Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 % Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)

 

 


Abstimmungsergebnis: