Sitzung: 26.01.2022 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-26/0310
Beschlussentwurf:
1.
Beschluss zur
Aufhebung der vorangegangenen und nicht abgeschlossenen Änderungsverfahren des
Bebauungsplan Nr. 12, Teil 1 „Kaiserstraße/Färbergasse“, 1. Änderung – Teil A
in Friedberg – Kernstadt
2.
Beschluss über den
Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 Abs.
2 BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1,
Kaiserstraße /Färbergasse in Friedberg – Kernstadt (Aufstellungsbeschluss)
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1,
Kaiserstraße / Färbergasse in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB
in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung
einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden. Die vorangegangenen
und nicht rechtskräftig gewordenen Änderungsverfahren zum Teil A werden
eingestellt.
Das Änderungsverfahren wird als Vorhabenbezogener
Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 1 BauGB auf Grundlage eines mit der Stadt
Friedberg abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines
Durchführungsvertrages erstellt.
Das Planverfahren erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse, 2.
Änderung.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist im
anliegenden städtebaulichen Konzept dargestellt (Anlage 3 der Vorlage).
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Stadträtin Weiß erläutert Bauvoranfrage von
Investor, der Magistrat hat bereits darüber beschlossen, es handelt sich nicht
um einen Bauantrag
- Ortsbeiratsmitglied Kölsch kritisiert die Benennung als multifunktionale Mischnutzung, die Färbergasse bleibt städtebaulich unangetastet; ebenso befremdlich ist der 7-geschossige Ausbau; er fordert Nachbesserungen in der Bauvoranfrage
- Ortsbeiratsmitglied Bommersheim ist aufgefallen, dass die Pläne zu wenige Fahrradabstellplätze vorsehen und sieht entsprechend Klärungsbedarf
- Ortsbeiratsmitglied Colak-Loens stellt positiv fest, dass der neue Investor beginnen möchte, allerdings stellt sie die Frage nach bezahlbarem Wohnraum und ob die Stadt darauf Einfluss nehmen kann bzw. ob Fördermittel in Anspruch genommen werden können
- Ortsbeiratsmitglied Fleck erklärt, dass Bodenrichtwert auf Kaiserstraße bei 870€ liegt und dies einem bezahlbaren Wohnraum widerspricht
- Ortsvorsteher Mewes bringt zum Ausdruck, dass eine Einleitung des Verfahrens jetzt ein guter Schritt ist und alle Anregungen und Bedenken zu späteren Zeitpunkten noch besprochen werden können.