Frau Kammer teilte den Mitgliedern mit, dass nach Rücksprache mit dem Wetteraukreis das Gremium rechtlich nicht zuständig sei, um eine oder einen Vertreterinnen für den o.g. Ausschuss zu wählen. Das zuständige Gremium ist der sog. Diversitätsbeirat des Wetteraukreises.

Daraufhin wurde TOP 3 von der Tagesordnung runtergenommen.