Erste Stadträtin Götz teilt zum Antrag der SPD-Fraktion DS 16-21/1682 mit, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Taunusstraße in der Nähe zur Kreuzung der Lindenstraße auch nach nochmaliger aktueller Prüfung der Verkehrsströme und Verkehrszählungen ebenso wie bereits im Jahr 2012 weiterhin nicht vorliegen. Hierzu wird eine schriftliche Mitteilung an die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.