Ortsbeiratsmitglied und stellvertretender Ortsvorsteher Pabst spricht Ortsvorsteher Dr. Rack Geburtstagsglückwünsche im Namen des Gremiums aus. 

Er äußerst zudem, dass während der reha-bedingten Abwesenheit von Dr. Rack (2.-23.9.) eine Irritation mit dem Büro der städtischen Gremien durch Nachfrage beim stellvertretenden Ortsvorsteher um die Bestückung des Bekanntmachungskastens entstanden sei.  Der Ortsvorsteher bedauert dies und weist darauf hin, dass der Schlüssel zum Kasten im Büro des Ortsgerichtsvorstehers einliegt und der Bürozugang nur mit einem Spezialschlüssel möglich ist.

Lediglich der Ortsgerichtsvorsteher und der Ortsvorsteher sind im Besitz eines solchen Schlüssels, den sie gegen Unterschriftleistung erhalten haben und folglich nicht aus der Hand geben sollen. Als der Ortsvorsteher in der Reha von der Aushangsache erfuhr, hat er deshalb den Ortsgerichtsvorsteher um Aushang der Tagesordnung zur Stadtverordnetenversammlung am 16.9. gebeten.

Mit dieser Regelung war keine Zurücksetzung des stellvertretenden Ortsvorstehers verbunden, sondern sie war schlichtweg einer pragmatischen Lösung geschuldet.