Ortsvorsteher Dr. Rack erläutert, dass besonders an Wochenenden und Feiertagen festzustellen sei, dass die Straße von Nutzern der Kleingärten „Hinter dem Dorf“ mit Kfz zugestellt und insbesondere auch Zufahrten zu Grundstücken zugeparkt werden. Die am 14.7.21 erbetene Verlängerung des Halteverbots bis zum Anwesen Zur Bleiche 8 wurde zwischenzeitlich vorgenommen.