Die Antwort der Verkehrsdezernentin auf eine Anfrage der CDU Friedberg hinsichtlich der emmissionsbezogenen Tempolimits an der Fauerbacher Hauptstraße und deren Übertragbarkeit auf Ossenheim gibt der OV zur Kenntnis. Demnach resultieren diese aus dem Lärmaktionsplan des Landes. Eine Nachfrage beim Kreis, ob diese auch für Ossenheim gilt, wurde bislang nicht beantwortet. Allerdings will die Verwaltung im Rahmen des neuen hessischen Lärmaktionsplans für ähnliche Maßnahmen auch in Ossenheim einwirken.

 

Zu weiteren Anfrage an die Verkehrsdezernentin antwortet diese, dass das Geschwindigkeits-Informations-System am Ortseingang aus Richtung Fauerbach bereits installiert sei und die Black Box zur Verkehrsauswertung in Kürze folge. Vom Aufbringen von Tempo-30-Markierungen auf der Straße sei man landesweit abgekommen, da diese nicht als offizielle Verkehrsschilder gelten, sondern nur affirmativen Charakter haben. Trotzdem prüfe man für das gesamte Stadtgebiet. Die Umsetzung der beantragten Sperrfläche im Bereich Nieder-Wöllstädter-Straße / Raabenweg befinde sich in der Prüfung.