Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Stadtverordneter Uebelacker berichtet aus der Betriebskommission zu einer alternativen Preisgestaltung und stellt einen Änderungsantrag mit Begründung vor. Der Wasserbezug von Übermengen soll einen höheren Preis bekommen, um eine Splittung herbeizuführen und den Grundpreis konstant zu halten. Dies sei zu prüfen.

 

Bürgermeister Antkowiak bittet, einen Prüfauftrag schriftlich einzureichen, um die Themen Satzungsänderung und Prüfauftrag nicht zu vermischen.

 

Der ursprüngliche Änderungsantrag wird ersetzt durch folgenden Prüfauftrag (Anlage 4):

 

Der Magistrat wird gebeten, bis August 2022 zu prüfen, ein gestaffeltes Preismodell für den Wasserbezug einzuführen. Dabei soll der Basis-Wasserbezug (übliche Menge pro Person im Haushalt) günstiger sein als der Bezug von größeren Mengen.

 

Anschließend lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über die unveränderte Vorlage Wasserpreis-Erhöhung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Ja 37  Nein 0  Enthaltungen 3

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über die Satzungsänderung

(hier: 14. Änderungssatzung) abstimmen.

 

 

Beschluss:

Satzung

 

zur Änderung der Wasserbeitrags- und –gebührensatzung der

Stadt Friedberg (Hessen) vom 18.12.1981

 

 

 

 


Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), letzte berücksichtigte Änderung: Geltungsdauer des § 27 Abs. 3a verlängert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) und des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 225), letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) in ihrer Sitzung am 28.10.2021 folgenden 14. Nachtrag beschlossen:

 

 

- 14. Nachtrag -

 

 

 

§ 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

 

1)      Die laufende Benutzungsgebühr wird nach der Menge des Frischwassers berechnet, das der öffentlichen Wasserversorgungsanlage vom angeschlossenen Grundstück abgenommen wird. Der Wasserverbrauch auf dem Grundstück wird durch den Wasserzähler gemessen. Die laufende Wasserbenutzungsgebühr beträgt je 1 m³ Frischwasser 1,97 € netto.

 

 

Diese 14. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: