Erste Stadträtin Götz beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:

 

Erläuterung zur Tempo-30-Regelung in Fauerbach

In der Stv-Sitzung am 16.9.2021 wurde zur nachrichtlichen Information mitgeteilt, dass in der

Zuständigkeit des Wetteraukreises und der Landesbehörde Hessen Mobil – d.h. außerhalb der

Zuständigkeit der Stadt Friedberg (Hessen) – in einem kleinen Streckenabschnitt die dortige Tempo 30-Regelung erweitert wurde. Hintergrund war, dass bei Messungen zum aktuellen Lärmaktionsplan des Landes Hessen Auswertungen ergeben hatten, dass im Zuge der B 275 zwischen dem Abzweig

L 3351 und Friedhof nachts die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden. Aus

Lärmschutzgründen wurde daher durch den Wetteraukreis eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h von 22.00 – 6.00 Uhr aus Richtung Ossenheim kommend in einem Abschnitt kurz nach dem Friedhof verfügt.

 

Frage 1) Wurden auch in Ossenheim Messungen der Lärmbelastung durch den Durchgangsverkehr durchgeführt ? Wenn nein: warum nicht ?

 

Die Frage kann nur von den oben genannten zuständigen Behörden beantwortet werden. Die Stadt Friedberg ist, wie ausgeführt, für Lärmmessungen an Bundesstraßen nicht zuständig. Der Stadt Friedberg und dem Wetteraukreis liegen keine Hinweise auf durchgeführte Messungen vor. Allerdings enthält der aktuelle Lärmaktionsplan des Landes Hessen die in der Anfrage genannten Standorte in Ossenheim nicht. Es ist daher davon auszugehen, dass keine Lärmmessungen auf seiner Grundlage stattgefunden haben.

 

Ob die Möglichkeit von Lärmmessungen in Ossenheim auch außerhalb des aktuellen

Lärmaktionsplans besteht und ob dann nach Vorliegen der Ergebnisse die zuständigen Behörden von Kreis und Land eine vergleichbare Verfügung wie in Fauerbach erlassen könnten, ist aktuell

Gegenstand einer städtischen Kontaktaufnahme mit dem Wetteraukreis. Nach Eingang der Antwort des Wetteraukreises werden Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat hierzu ergänzend

informiert.  

 

Frage 2) Was gedenkt die Stadtverwaltung zu unternehmen, um die Lärm-/Verkehrsbelastung in

Ossenheim zu reduzieren, insbesondere an den beiden Ortseinfahrten aus Florstadt und aus

Friedberg kommend ?

 

Gemäß § 47d BImSchG werden die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die

Lärmsituation, ansonsten alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und

erforderlichenfalls überarbeitet. Der aktuelle Lärmaktionsplan des Landes Hessen wurde im Mai 2020 bekannt gemacht. Das Aufstellungsverfahren des Plans unter Beteiligung von Bürgerinnen und

Bürgern sowie Fachbehörden und Kommunen startete im Herbst 2017. Es ist daher davon

auszugehen, dass in einer absehbaren Zeit das Aufstellungsverfahren für den nächsten

Lärmaktionsplan vom Land Hessen gestartet werden wird.

 

Hier wird für die Stadt Friedberg unter Federführung des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen - in dem das Aufgabenfeld „Verkehrsplanung“ angesiedelt ist und zudem im Jahr 2022 eine Planstelle für Mobilitätsmanagement geschaffen werden soll - die Möglichkeit bestehen, Hinweise und Vorschläge zur Lärmpunkten einzubringen, die in den Plan aufgenommen werden

können. In Abhängigkeit von der Straßenbaulastträgerschaft kann sich daraus auch die Möglichkeit straßenverkehrsrechtlicher Regelungen zur Geschwindigkeitsreduzierung ergeben. Auch Bürgerinnen und Bürger werden dann die Möglichkeit haben, Hinweise und Anregungen zu Lärmpunkten zu

geben.

 

Maßnahmen zur Verkehrsentlastung sollen sich zudem aus dem Verkehrskonzept ergeben, dass auf Basis des ISEK-Prozesses durch das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen in näherer Zukunft beauftragt werden wird.