Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Stadtverordneter Weiberg stellt den Antrag vor und begründet ihn.

 

Antragstext:

Der Appelwoiweg zwischen Friedberg und Ockstadt soll im Bereich außerhalb der Brücke ausgebaut werden. Dabei ist entweder eine Mindestbreite von 3,5 m oder getrennte Bereiche für Fuß- Radverkehr herzustellen. Der Bereich für den Radverkehr ist mit einer abrollfreundlichen Oberfläche zu versehen. Die Mittel für den Ausbau sind im Haushalt 2022 einzuplanen.

 

Stadtverordneter Beisel weist darauf hin, dass die Mindestbreite 2,10 Meter betragen muss, nicht aber 3,50 Meter und teilt mit, dass dieser Weg über mehrere Meter in nicht gutem Zustand sei.

Er schlägt den Verweis in die Ausschüsse SE und HuF vor. Zu berücksichtigen seien ein Bachlauf und laut Katasterauskunft ein Eigentümer, was einen Grundstückserwerb notwendig mache.

 

Stadtverordnete Friedrich schlägt mit Hinweis auf das Rad- und Fußwegekonzept den Verweis in den Ausschuss EWuV vor.

 

Stadtverordneter Stoll spricht sich dafür aus, den Antrag nicht im Ausschuss SE zu behandeln.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Verweis in die Ausschüsse EWuV und HuF abstimmen.


 

 


Abstimmungsergebnis: